Münster | Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am Montag mit einem Eilbeschluss den Lockdown im Landkreis Gütersloh aufgehoben. Die Corona-Regionalverordnung sei „voraussichtlich rechtswidrig“, so das Gericht.

Es sei nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu vereinbaren, dass sich ihr Geltungsbereich auf das gesamte Gebiet des Kreises Gütersloh erstrecke.
Zu Beginn des in Rheda-Wiedenbrück lokalisierten Ausbruchsgeschehens sei es nicht zu beanstanden gewesen, dass für den gesamten Kreis kurzfristig strengere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. So habe man Zeit für Aufklärungsmaßnahmen gewinnen können, um anschließend auf belastbarer Grundlage über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Die Verteilung der bestätigten Neuinfektionen variiere innerhalb des Kreises erheblich.

Insbesondere in den im Norden und Osten des Kreises gelegenen Städten seien nur wenige Neuinfizierungen festgestellt worden, so das Gericht. Vor diesem Hintergrund sei nicht mehr ersichtlich, dass sich die dortige Gefährdungslage signifikant von derjenigen in anderen außerhalb des Kreisgebietes gelegenen Städten und Gemeinden vergleichbarer Größenordnung unterscheide. Der Beschluss ist unanfechtbar (AZ 13 B 940/20.NE).

Geklagt hatte eine GmbH aus Oelde, die im Kreis Gütersloh Spielhallen betreibt.

Autor: dts