Köln | Am heutigen Montag tritt die angepasste Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft. Einzelne Maßnahmen unterscheiden sich in NRW von den Regelungen, die die Ministerpräsidentinnen mit der Kanzlerin trafen. Hier die Regeln, die bis 31. Januar gelten sollen im Einzelnen.

Im öffentlichen Raum darf sich nur ein Hausstand sowie eine weitere Person treffen. Diese eine Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern des eigenen Hausstandes begleitet werden. Dies gilt auch für getrennt lebende Elternteile.

Die Bildungsangebote an den Hochschulen und anderen staatlichen und nichtstaatlichen außerschulischen Bildungseinrichtungen dürfen ausschließlich im Distanzunterricht angeboten werden. Präsenzunterricht ist untersagt. In Bibliotheken und Archiven können bestellte Medien abgeholt werden. Fahrschulen dürfen nur berufsbezogene Ausbildungen anbieten und im Fahrunterricht sind FFP2-Masken verpflichtend. Private Fahrschüler, die mehr als die Hälfte ihres Unterrichts bereits absolviert haben, dürfen ihre Ausbildung abschließen. Mensen und Kantinen müssen schließen.

Die Landesregierung appelliert an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber soweit wie möglich Home-Office umzusetzen.

Kommunen mit Corona-Inzidenzzahlen über 200 müssen die bereits seit Dezember gültige Hotsport-Regelung einhalten.

Autor: red