Berlin | Aus dem Fluthilfefonds des Bundes sind bis zum 31. Dezember 2017 rund 5,2 Milliarden Euro für die Beseitigung von Hochwasserschäden abgeflossen. Das teilte das Bundesfinanzministerium auf Anfrage der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe) mit. Das 2013 nach der Flutkatastrophe an Elbe und Donau eingerichtete Sondervermögen hat ein Volumen von insgesamt acht Milliarden Euro.

Sollte es durch die aktuelle Hochwassergefahr in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern zu neuen Schäden kommen, können Betroffene nach Angaben des Ministeriums jedoch nicht mit staatlicher Hilfe des Bundes rechnen. Das Grundgesetz weise grundsätzlich den betroffenen Ländern die Aufgabe der Katastrophenhilfe zu. Der Bund könne sich nur ausnahmsweise an den Kosten beteiligen, wenn eine Katastrophe nationalen Ausmaßes vorliege.

Das sei zuletzt nach der Flutkatastrophe im Frühsommer 2013 der Fall gewesen. Damals belief sich der geschätzte Gesamtschaden der Überschwemmungen auf rund acht Milliarden Euro in elf Bundesländern. Das für diesen Zweck errichtete Sondervermögen des Bundes wickelt derzeit noch immer Schadensbeseitigungen ab.

Autor: dts