Mainz | Die Stadt Mainz muss ab dem 1. September 2019 Dieselfahrverbote einführen, falls die Stickstoffdioxid-Belastung im Verlauf des ersten Halbjahres 2019 über dem gesetzlichen Grenzwert liegt. Das entschied das Mainzer Verwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, weil die Grenzwerte für Schadstoffe in einigen Teilen von Mainz regelmäßig überschritten werden.

In der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt lagen die Stickstoffdioxidwerte im Jahresdurchschnitt 2017 laut Umweltbundesamt bei 48 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Erlaubt ist im Jahresschnitt eine Belastung von höchstens 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Die Option für ein Dieselfahrverbot in Mainz muss laut Gericht ab April 2019 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Grundlage der Entscheidung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar, wonach Fahrverbote grundsätzlich zulässig sind, solange sie verhältnismäßig sind. Seitdem hat Hamburg bereits ein Dieselfahrverbot auf zwei Straßenabschnitten eingeführt.

Zuletzt hatten Gerichte auch Fahrverbote für Stuttgart, Frankfurt am Main und Berlin angeordnet. Klagen der Umwelthilfe in weiteren Städten sind noch offen.

Autor: dts