Stuttgart | Bundesweit fehlt es an verbindlichen Gütekriterien für die Arbeit der Jugendämter. Das geht aus einer Stellungnahme der baden-württembergischen Landesregierung zu einem Antrag der Grünenfraktion anlässlich des Missbrauchsfalls in Staufen hervor, wie der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Das Ministerium für Soziales und Integration in Stuttgart hat die Praxis bei allen obersten Landesjugendbehörden der anderen Bundesländer abgefragt.

Ergebnis: „Es gibt in keinem Bundesland landeseinheitliche Qualitätsstandards im Bereich des Kinderschutzes.“ Stattdessen gäben die Länder den Jugendämtern „unterschiedlich ausgestaltete fachliche Empfehlungen und strukturelle Maßnahmen“ an die Hand. Bislang stand vor allem der Personalmangel in den Jugendämtern im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion.

Experten sehen jedoch auch andere Probleme – etwa in der Fachaufsicht. „Die Verfahren, nach denen Jugendämter über die Gefährdung eines Kindes urteilen, sind höchst unterschiedlich“, sagte der baden-württembergische Grünenabgeordnete Thomas Poreski. Es brauche „verbindliche Spielregeln“, so Poreski: „Das entlastet auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort.“

Als vorbildlich gilt etwa die seit 2013 existierende Jugendhilfeinspektion in Hamburg, die auch Einzelfälle prüft.

Autor: dts