Berlin | Viele Hartz-IV-Bezieher müssen zusätzlich zu den ausgezahlten regulären Leistungen ein Darlehen von den Jobcentern aufnehmen, um dringende Anschaffungen wie Kühlschrank, Waschmaschine oder Kleidung finanzieren zu können. Im vergangenen Jahr 2016 gewährte die Bundesagentur für Arbeit jeden Monat im Schnitt 15.289 Hartz-IV-Beziehern einen Kredit für sogenannten „unabweisbaren Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts“, berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. 2007 hatten noch 11.521 Personen im Monatsdurchschnitt ein solches zinsloses Darlehen erhalten, für dessen Tilgung monatlich zehn Prozent von der Hartz-IV-Regelleistung abgezogen werden.

Die Zahlen hatte die Arbeitsmarktexpertin der Linken-Bundestagsfraktion, Sabine Zimmermann, von der Bundesagentur für Arbeit angefordert. Zimmermann sagte den Funke-Zeitungen: „Die Gewährung der Darlehen im Hartz-IV-System beweist, dass die Regelleistung prinzipiell viel zu niedrig angesetzt ist.“ Bei den Anschaffungen gehe es nicht um Luxusgüter, sondern um die wichtigsten Dinge zum Überleben.

Die monatliche Tilgung verschärfe die prekäre Situation der Betroffenen zusätzlich, erklärte Zimmermann. Das zinslose Darlehen wird für absolut notwendige Anschaffungen gewährt, die die Betroffenen nicht aus eigener Kraft bezahlen können. Laut Bundesagentur für Arbeit lag der durchschnittliche Darlehensbetrag 2016 bei 434 Euro.

Zimmermann, die auch Vizechefin der Linksfraktion im Bundestag ist, forderte, die Hartz-IV-Leistungen künftig so auszugestalten, dass unabdingbare Anschaffungen von den Bedürftigen auch bezahlt werden könnten, ohne sich dafür verschulden zu müssen. „Dies ist auch eine Frage der Würde und des Anstands“, sagte die Abgeordnete.

Autor: dts