Berlin | Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) führte über mehrere Jahre einen sogenannten V-Mann in der Berliner Islamisten-Szene. Der Spitzel besuchte auch jene islamistische Moschee „Fussilet 33“ in Berlin-Moabit, in der sich der spätere Attentäter Anis Amri oft aufhielt. Neue Recherchen der „Welt“ zeigen nun, dass der Verfassungsschutz die Quelle bereits vor dem Anschlag am 19. Dezember 2016 auf Amri angesetzt hatte.

Und dass der V-Mann durchaus im Umfeld des späteren Attentäters aktiv war. Das hatte die Bundesregierung im Januar 2017 auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hin bestritten. Bislang hatte es stets geheißen, der Terrorist sei ein reiner „Polizeifall“ gewesen und der Verfassungsschutz habe keine eigenen Erkenntnisse zu Amri gehabt.

Dem Berliner Sonderermittler Bruno Jost hatte das Bundesamt zudem mitgeteilt, man habe „keine eigene Informationsbeschaffung zu Amri betrieben“. Tatsächlich aber wurde das BfV bereits vor Amris Anschlag aktiv. Im Juni 2016 wurden dem V-Mann aus der Berliner Islamisten-Moschee laut der „Welt“ mehrere Fotos und Telefonnummern vorgelegt, die aus einem beschlagnahmten Handy von Amri stammten.

Der Informant behauptete damals, den Tunesier und die anderen Personen auf den Bildern nicht zu kennen. Erst nach dem Attentat auf dem Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 soll der V-Mann gegenüber dem Verfassungsschutz erklärt haben, Amri sei in den Wochen vor der Tat wieder häufiger in der Fussilet-Moschee aufgetaucht. Und habe sogar zeitweise das Gebet geleitet.

Der V-Mann soll zudem mit mindestens zwei Personen in Kontakt gestanden haben, die mit Amri befreundet gewesen sein sollen. Er besuchte außerdem die Fussilet-Moschee im gleichen Zeitraum wie der spätere Attentäter. Seit 2014 war der Spitzel für das BfV in der islamistischen Szene in Berlin eingesetzt. Zuvor hatte ihn der Bundesnachrichtendienst (BND) im Zuge eines Asylverfahrens als potentielle Quelle ausgemacht und den Verfassungsschutz aufmerksam gemacht, der ihn schließlich anwarb. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ließ eine Anfrage am Montag unbeantwortet. Der BND teilte auf Nachfrage mit, dass man sich „zu operativen Fragen grundsätzlich nur gegenüber der Bundesregierung und den zuständigen geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages“ äußere.

Autor: dts