Berlin | In den vergangenen Jahren wurden jeweils weniger als 200 verurteilte Ausländer zur Verbüßung ihrer Haft ins Ausland gebracht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor, über die die „Welt“ berichtet. Die große Mehrheit der Verurteilten verbüßt ihre Strafen in der Bundesrepublik.

Der Antwort auf die parlamentarische Anfrage zufolge waren zum März 2017 in deutschen Gefängnissen 15.876 Ausländer inhaftiert und damit mehr als 2015 (13.694) und 2016 (14.605). Stephan Thomae, der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Bundestag sagte der „Welt“: „Die vorhandenen gesetzlichen Instrumente, wonach ausländische Straftäter ihre Haftstrafe im Heimatstaat verbüßen können oder wegen Abschiebung von einer weiteren Inhaftierung in Deutschland abgesehen werden kann, werden viel zu selten genutzt und bringen daher keine spürbare Entlastung des Strafvollzugs.“ Die seit 2015 wieder deutlich zunehmende Zahl inhaftierter Ausländer stelle „eine unnötige Belastung für deutsche Justizvollzugsanstalten dar“, weil „straffällig gewordene Ausländer, die zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr rechtskräftig verurteilt wurden, in der Regel ihr Bleiberecht verwirken und nach Paragraf 53 des Aufenthaltsgesetzes auszuweisen sind“.

Damit würden für sie auch die Ziele des Strafvollzugs obsolet, nämlich Resozialisierung und Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Eine in Deutschland verhängte Freiheitsstrafe kann nur nach einer Vollstreckungsübernahme durch einen anderen Staat dort weiter abgesessen werden. Solche Ersuchen um Vollstreckung einer Strafe im Ausland stellt die Bundesrepublik aber selten – und mit sinkender Tendenz.

Fragten die deutschen Behörden 2010 noch 348-mal einen anderen Staat an, davon 312-mal erfolgreich, gab es 2016 noch 242 solcher Ersuchen, und diese führten nur 199-mal zu einer tatsächlichen Überstellung eines Häftlings. Zu den Zielländern machte die Bundesregierung keine Aussagen.

Autor: dts