Köln | Im Streit über die Zulässigkeit der „Tagesschau“-App hat das Landgericht Köln die Zeitungsverleger und die ARD aufgefordert, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Bis zum 30. August sollen beide Parteien mitteilen, ob doch noch eine gütliche Einigung möglich sei, verkündete der Vorsitzende Richter Dieter Kehl. Andernfalls würde am 27. September ein Urteil verkündet.

Das Urteil könne sich aber nur auf eine Momentaufnahme beschränken. Acht Zeitungsverlage haben gegen das kostenlose Internetangebot der ARD für mobile Endgeräte wie Smartphones und Tablet-Computer geklagt. Sie halten die gebührenfinanzierte Anwendung für einen unfairen Wettbewerb, weil es nach ihrer Ansicht zu presseähnlich und nicht ausreichend auf die Sendebeiträge der „Tagesschau“ bezogen ist. Sie sehen darin Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag.

Autor: dadp