Köln | In der Zeit vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember ist der Verkauf von Feuerwerk erlaubt. Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln kontrollieren bereits jetzt, ob die Feuerwerkskörper im Großhandel richtig gelagert und die Vorschriften beim Weiterverkauf eingehalten werden. Die Bezirksregierung Köln rät allen Käufern, dass sie sich zu ihrer eigenen Sicherheit beim Feuerwerken an zwei Dinge halten: Gebrauchsanweisung beachten und Verstand einsetzen. 

Es sollte nur Feuerwerk abgebrannt werden, das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, so die Bezirksregierung Köln. Geprüfte Feuerwerke erkennt man an dem aufgedruckten CE-Kennzeichen oder der BAM-Nummer/Identifikationsnummer. Beim Fehlen dieser Angaben könne es sich vermutlich um illegales Feuerwerk handeln, sagt die Bezirksregierung Köln. Die Bezirksregierung rät daher, diese Artikel nicht zu kaufen, sondern dem Geschäft einen Hinweis zu geben. Auch bei aufgerissenen Verpackungen sollte man Raketen oder Batterien nicht mitnehmen, sondern auf einwandfreie Ware zurückgreifen.

Kontrolleure der Kölner Bezirksregierung überprüfen vor Ort im Handel, ob die Vorschriften beim Verkauf von Feuerwerk eingehalten werden. Sie informieren und beraten die Verkäufer auch über den Umgang mit Feuerwerkskörpern, Böllern und Raketen. Bei den Händlern werde etwa darauf geachtet, dass die vorgegebenen Lagermengen eingehalten werden, Feuerlöscher zur Brandbekämpfung vorhanden sind und kein „illegales Feuerwerk“ verkauft werde. Beispielsweise bei fehlenden oder defekten Feuerlöschern oder bei ungeschultem Personal, drohen Bußgelder. Händler, die den Verkauf nicht angezeigt haben, werden ebenfalls sanktioniert, sagt die Bezirksregierung Köln. 

<LITERAL>Köln | In der Zeit vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember ist der Verkauf von Feuerwerk erlaubt. Bereits jetzt kontrollieren die Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln, ob die Feuerwerkskörper im Großhandel richtig gelagert und die Vorschriften beim Weiterverkauf eingehalten werden. Denn nur durch den sicheren und richtigen Umgang mit Feuerwerk können Gesundheitsgefahren vermieden werden. </LITERAL><LITERAL> </LITERAL><LITERAL>Die Bezirksregierung Köln rät allen Käufern, dass sie sich zu ihrer eigenen Sicherheit beim Feuerwerken an zwei Dinge halten: Gebrauchsanweisung beachten und Verstand einsetzen. </LITERAL><LITERAL> </LITERAL><LITERAL>Es sollte nur Feuerwerk abgebrannt werden, das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Geprüfte Feuerwerke erkennt man an dem aufgedruckten CE-Kennzeichen oder der BAM-Nummer/ Identifikationsnummer. Beim Fehlen dieser Angaben handelt es sich vermutlich um illegales Feuerwerk. Die Bezirksregierung rät, diese Artikel nicht zu kaufen, sondern dem Geschäft einen Hinweis zu geben. Auch bei aufgerissenen Verpackungen sollte man Raketen oder Batterien nicht mitnehmen, sondern auf einwandfreie Ware zurückgreifen.</LITERAL><LITERAL> </LITERAL><LITERAL>Kontrolleure der Kölner Bezirksregierung überprüfen vor Ort im Handel, ob die Vorschriften beim Verkauf von Feuerwerk eingehalten werden. Sie informieren und beraten die Verkäufer auch über den Umgang mit Feuerwerkskörpern, Böllern und Raketen. Bei den Händlern wird etwa darauf geachtet, dass die vorgegebenen Lagermengen eingehalten werden, Feuerlöscher zur Brand-bekämpfung vorhanden sind und kein „illegales Feuerwerk“ verkauft wird. Beispielsweise bei fehlenden oder defekten Feuerlöschern oder bei ungeschultem Personal, drohen Bußgelder. Händler, die den Verkauf nicht angezeigt haben, werden ebenfalls sanktioniert. Kontrollen der letzten Jahre zeigen, der Handel ist in der Regel gut vorbereitet.</LITERAL>

Autor: ib