Köln | Die GAG wird keine Berufung gegen  das Urteil des Landgerichts Köln vom 31. Mai 2012 einlegen [report-k.de berichtete]. Das gab das Unternehmen heute bekannt. Das Landgericht Köln hatte eine Klage der GAG gegen ihren ehemaligen Vorstand Günter Ott zurückgewiesen. Das Kölner Immobilienunternehmen hatte Ott auf eine Summe in Höhe von 4,5 Millionen Euro verklagt.

Der Aufsichtsrat der GAG entschied nun, keine Berufung gegen das Urteil einzulegen. Nach Meinung der Rechtsexperten seien die Erfolgsaussichten einer Berufung als äußerst gering einzuschätzen, da es nicht gelungen sei, den entstandenen Schaden mit der erforderlichen Klarheit darzulegen, erklärte die GAG heute. Günter Ott hatte seine Vorstandstätigkeit bei der GAG im April 2009 beendet. Er soll unter anderem mit dem Umbau der ehemaligen Zentrale der GAG am Heumarkt im Vorfeld nicht abgestimmte Mehrausgaben zu verantworten haben. Die GAG hatte Ott auf 4,5 Millionen Euro verklagt.

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