Köln | Auf den fünf Zentral- und verschiedenen Stadtteilfriedhöfen enden bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung nach der Ruhezeit von zwölf Jahren die Nutzungsrechte, informiert die Stadt. Wer ein solches zwischen dem 1. April und 30. Juni 2005 auf Melaten, dem Nord-, West-, Süd- und Ostfriedhof oder auf den Friedhöfen Chorweiler, Deutz, Kalk, Leidenhausen, Mülheim, Schönrather Hof oder Worringen erworben hat, kann dieses auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängern lassen.

Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro, so die Stadt. Der Verlängerungsantrag muss innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden. Fragen beantwortet diese unter Tel. (0221) 221-25108.

Autor: ib