Köln | Eine Glasfassade auf dem Plateau des Drachenfels bei Bonn widerspricht dem Naturschutz und ist deshalb rechtswidrig. Es gebe Glas, das erheblich wirksamer Vogelschlag vermeide als das derzeit eingebaute, entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem heute bekannt gewordenen Urteil.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte gegen den Rhein-Sieg-Kreis geklagt. Wie es weiter hieß, liege der Glasbau zwar nicht im Naturschutzgebiet selbst, könne sich aber darauf negativ auswirken. Eine uneingeschränkte Sicht und touristische Interessen sei im Vergleich zu den Belangen des Naturschutzes nachrangig.

Autor: dapd