Düsseldorf | Darf mein Nachbar eine Mauer direkt auf die Grundstücksgrenze setzen? Wem gehört das Obst, das von Nachbars Garten auf mein Grundstück gefallen ist? Muss ich mich an den Kosten eines neuen Zauns beteiligen? Habe ich einen Beseitigungsanspruch bei der inzwischen drei Meter hohen Hecke des Nachbarn? In vielen Fällen wird der Ärger über die Hecke des Nachbarn, den zu groß gewachsenen Fliederbusch oder Baum, Lärm und Rauch zu einem handfesten Streit zwischen Nachbarn. Interessierte können sich dazu regelmäßig jeden ersten Donnerstag im Monat telefonisch Rat direkt von aktiven Schiedsleuten holen.

Am Donnerstag, den 3. August 2017, geht es beim Rechtspecial von NRWdirekt „Schlichten statt Richten“ wieder um Konflikte im Haus, Hof und Garten. In der Zeit von 12 bis 14 Uhr beantworten Experten Bürgerfragen – telefonisch unter 0211/837-1915. Eine individuelle Rechtsberatung könne und dürfe nicht gegeben werden. Als Experten stehen Interessierte erfahrene Düsseldorfer Schiedspersonen und Schiedsfrauen und Schiedsmänner zur Verfügung.

Autor: ib