Hagen/Diez | richt Hagen einen 69-jährigen Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte am Dienstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest, sodass eine vorzeitige Entlassung des Verurteilten aus der Haft nicht möglich ist. Der aus Worms stammende Mann verbüßt wegen eines anderen Mordes bereits seit 1980 in Diez eine lebenslange Freiheitsstrafe. Er hatte seine Freundin, die sich von ihm trennen wollte, grausam zerstückelt.

Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts Anfang 1979 in Hagen eine 18-jährige Frau an einer Kreuzung angesprochen. Als die junge Frau ihn abwies, würgte er sie zu Tode. Außerdem fügte er der Frau schwere Verletzungen im Unterleib zu. Dann legte er die Leiche unter einem geparkten Auto ab. Die Tat wurde erst nach Jahrzehnten durch eine DNA-Analyse und eine Überprüfung des 69-Jährigen aufgeklärt.

Nach Ansicht des Landgerichts war der Verurteilte bei der Tat in Hagen mit „absolutem Vernichtungswillen“ gegen sein argloses Opfer vorgegangen, erklärte die Vorsitzende Richterin. Hinweise für ein Sexualdelikt gab es nicht.

In dem Prozess hatte der 69-Jährige die Tat weitgehend eingeräumt, sich bei Details allerdings auf Erinnerungslücken berufen. Er habe zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss gestanden, erklärte er. Nach Ansicht des Gerichts leidet der Mann, der wegen vielfacher Gewaltdelikte vorbestraft ist, an einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung. Zudem habe er in seiner bisherigen Haft keinen Willen zu einer Therapie gezeigt.

Autor: dapd