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Basiswissen für Elektoradfahrer in Köln
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E-Bike, Pedelec oder Elektrorad in Köln: Das sollten Einsteiger wissen
Köln | Auch in Köln sieht man sie immer häufiger – Fahrräder mit Elektro-Antrieb und seit 1. April darf man sie auch wieder im ÖPNV in NRW mitnehmen. Welche Formen, was bedeutet eigentlich Pedelec oder E-Bike, welche Vorschriften im Straßenverkehr gibt es, oder wie oft soll ich meinen Akku aufladen? Report-k.de hat das Basiswissen zu Fahrrädern mit elektrischem Hilfsvortrieb zu Beginn der Kölner Fahrradsaison zusammengestellt.
E-Bike, Pedelec, E-Rad, Elektrorad oder S-Pedelec – durch was unterscheiden die sich?
Es gibt zwei grundlegende Unterschiede. Soll der Fahrer unterstützt werden, also noch mit in die Pedale treten oder nicht und wie schnell darf gefahren werden. Unter E-Bikes versteht man Fahrgeräte, die auch ohne dass der Fahrer mitarbeitet bis zu 20 km/h schnell unterwegs sind. Das Pedelec – eine Abkürzung aus dem Englischen, die bedeutet Pedel Electric Cycle – sieht vor dass der elektrische Hilfsantrieb den Radler bei seinem Fortkommen nur unterstützt. Bis zu 25 km/h schnell arbeitet der maximal 250 Watt starke E-Motor mit und damit sind es Fahrräder. Es gibt aber auch eine schnellere Variante die so genannten S-Pedelecs oder E-Bikes mit bis zu 500 Watt starken Motoren, die bis zu 45 km/h schnell sind und bei denen der Gesetzgeber von Kleinkrafträdern mit Helmpflicht spricht. Deren Motoren regeln bei 45 km/h ab, denn über dieser Geschwindigkeit ist eine Fahrerlaubnis der Klasse M nötig.
Wo darf ich mit meinem E-Bike fahren?
Mein E-Bike darf ich nur dann auf dem Radweg benutzen, wenn dieser mit dem Zusatz „Mofas frei“ ausgeschildert ist. Pedelecs und Fahrräder müssen den Radweg benutzen, wenn dieser mit dem blauen Radweg-Schild gekennzeichnet ist. Wer sich mit seinem E-Bike auf Tour befindet, sollte beachten dass auf vielen touristischen Routen oft das Befahren mit Motorkrafträdern verboten ist. Und dies gilt auch für die schnellen E-Bikes. Im übrigen gibt es in Köln ja sehr viele Einbahnstraßen die in Gegenrichtung für den Fahrradverkehr freigegeben sind. Auch diese darf der E-Bike-Fahrer nicht benutzen. Dies gilt auch für Fußgängerzonen, die für Fahrradfahrer frei gegeben sind. Und noch ein Unterschied. Wer nach ein paar Kölsch auf sein schnelles E-Bike steigt, für den gilt die Promillegrenze für Kraftfahrzeugfahrer. Und Kinderfahrradanhänger dürfen nur an Fahrrädern und Pedelecs mitgenommen werden.
Es gibt drei Motortypen
Es gibt Front-, Mittel und Heckmotoren. Für den Einsatz in Städten wie Köln, die bis auf wenige Anstiege zum Beispiel an den Brücken, eher flache Strecken bereit halten ist der Frontmotor eine gute Wahl. Er ist leicht, schnell auszutauschen und überzeugt durch Laufruhe. Für den sportlichen Fahrertyp ist da schon eher der Heckmotor zu empfehlen. Auch wer viele Touren etwa ins Bergische unternimmt ist mit dieser Variante besser ausgestattet. Ein Nachteil von Heckmotoren ist, dass sie keine Rücktrittsbremse zulassen. Der Allrounder unter den Motoren ist der Mittelmotor, der aber oft ein wenig ruppiger als seine Konkurrenten in Front und Heck agiert. Ein Nachteil des Mittelmotors ist auch, dass seine Reparatur und Wartung häufig teurer ist. Aber beim Mittelmotor ist das Gewicht an einem tiefen Teil des Schwerpunktes gut verteilt.
Der Akku – das Herz des Pedelecs und E-Bikes
Moderne Akkus sind auf Basis der Lithium-Ionen-Technologie (Li-Ion) aufgebaut und müssen nicht wie früher die Nickel-Cadmium-Akkus vollständig entladen werden, um die so genannten Memory-Effekte zu vermeiden. Ganz im Gegenteil, häufiges Laden schützt Li-Ion-Akkus vor den gefährlichen Tiefentladungen. Allerdings sollte man sie immer bei Zimmertemperatur laden. Ein Tipp ist auch immer ein Ladekabel mit dabei zu haben, denn bei Touren lassen einen nette Gastwirte schon einmal an die Steckdose. Aber eines müssen sie beachten. Akkus sind Gefahrgut und dürfen daher nicht im Flieger mitgenommen werden. Tipp: Eigenes E-Bike oder Pedelec zu Hause lassen und am Urlaubsort eines mieten.
Pedelecs und E-Bikes dürfen in NRW wieder im ÖPNV mitgenommen werden
Seit 1. April 2014 darf man in Nordrhein-Westfalen und damit auch in Köln wieder mit seinem E-Bike oder Pedelec den öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Denn das war mit der Begründung, dass diese Räder zu sperrig seien verboten. Aber auch hier, wer ein S-Pedelec oder schnelles E-Bike hat, gilt auch hier als Mofa und muss draußen bleiben.
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