Stockholm | Das Verfahren der schwedischen Staatsanwaltschaft gegen Wikileaks-Mitgründer Julian Assange wegen des Vorwurfs einer Vergewaltigung wird wieder aufgenommen. Man werde in Kürze einen Europäischen Haftbefehl erlassen, teilte die Behörde am Montag in Stockholm mit. Zur Begründung hieß es, dass sich die Umstände des Falles nach der Verhaftung Assanges in London geändert hätten.

Die Vergewaltigungsvorwürfe waren ursprünglich im Jahr 2010 gegen Assange erhoben worden. Er war im Juni 2012 in die Botschaft Ecuadors in London geflohen, nachdem in Großbritannien alle rechtlichen Mittel gegen eine Auslieferung an Schweden ausgeschöpft waren. Er befürchtete, dass er von dort wegen der Veröffentlichung interner Dokumente von US-Armee und -Behörden an die USA ausgeliefert werden könnte.

Im Mai 2017 war das Verfahren der schwedischen Staatsanwaltschaft schließlich eingestellt worden. In den vergangenen Monaten hatten sich die Umstände im Fall Assange aber grundlegend geändert. Im April war Assange in London festgenommen worden.

Zuletzt wurde er wegen Verstößen gegen Kautionsauflagen zu 50 Wochen Haft verurteilt. Über ein Auslieferungsgesuchs der USA soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Autor: dts