Köln | Bei der nächsten Bundestagswahl am 22. September 2013 gilt ein neues Wahlrecht: Mit einer großen Mehrheit beschloss der Bundestag die Einführung so genannter Ausgleichsmandate. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Sitzplatzvergabe im Bundestag künftig dem Wahlergebnis der Zweitstimmen-Verteilung entspricht. Der Nachteil: Der Bundestag könnte sich deutlich vergrößern.

Auslöser für die Änderung des Wahlrechts war ein Urteil des Verfassungsgerichtes. Das hatte das bislang gültige Wahlrecht als verfassungswidrig erklärt. Denn bislang konnte es dazu kommen, dass die Sitzverteilung im Bundestag nicht dem Ergebnis der Zweitstimmen entsprach.  Dies widerspreche jedoch den „Grundsätzen der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl“, erklärte das Gericht in seinem Urteil 2008. Das verschobene Größenverhältnis im Bundestag konnte durch die so genannten Überhangmandate entstehen. Überhangmandate bekommt eine Partei, wenn sie durch die Wahl der Direktmandate mehr Sitzplätze im Bundestag erhält, als ihr durch das Zweitstimmen-Verhältnis eigentlich zustünde. Diese Überhangmandate sollen künftig nun durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Erringt eine Partei also im September mehr Direktmandate als ihr nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen, erhalten alle anderen Parteien so viele Ausgleichsmandate, bis das Größenverhältnis der Parteien zueinander wieder hergestellt ist.

Kritisiert wurde an dem neuen Wahlrecht, dass durch die Ausgleichsmandate der Bundestag deutlich anwachsen könnte. Derzeit gibt es 620 Abgeordnete im Bundestag, künftig könnten es mehr als 800 Abgeordnete werden. Denn eine zuvor diskutierte Obergrenze für Abgeordnete wurde im neuen Wahlrecht nicht aufgenommen. Die Linke hatte aus diesem Grund als einzige Partei bei der Abstimmung über das neue Wahlrecht im Februar 2013 nicht zugestimmt.

Für den Wähler ändert sich bei der Wahl selbst jedoch nichts. Wie bei den Wahlen in den Jahren zuvor haben alle Wähler zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme wählen sie einen Direktmandaten aus ihrem Wahlbezirk. Die Direktmandate stellen die Hälfte der 598 Abgeordneten im Bundestag. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Das Ergebnis der Zweitstimme bestimmt das Kräfteverhältnis der Parteien im Bundestag. Bekommt eine Partei weniger als fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen, tritt eine Sperrklausel in Kraft und die Partei ist nicht im Bundestag vertreten.


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Autor: Frida Baumgarten
Foto: Wahlraum in Köln