Köln | aktualisiert | Das Verwaltungsgericht Köln hat auf Antrag der Partei „Volt Deutschland“ mit Beschluss vom heutigen Tage der Bundeszentrale für politische Bildung untersagt, ihr Internetangebot „Wahl-o-mat“ in seiner derzeitigen Form zu betreiben. Konkret beanstandete die Kammer den Mechanismus der Anzeige der Auswertung. Der „Wahl-o-mat“ ist aktuell noch online. Das Tool wird von 29 Medienhäusern, darunter der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Medienpartnerschaft beworben. Die Bundeszentrale für politische Bildung nimmt den „Wahl-O-Mat“ vom Netz: „Wir werden den Wahl-O-Mat mit sofortiger Wirkung aus dem Netz nehmen.“

Die Gerichtsentscheidung

Derzeit wird Darstellung der Auswertung der vom Nutzer mit den Programmen der teilnehmenden Parteien erzielten Übereinstimmungen von der Auswahl von bis zu acht Parteien abhängig gemacht. Dies kritisierte „Volt Deutschland“ zunächst und bat die Bundeszentrale für politische Bildung darum, diese Auswahl so zu verändern, dass alle Parteien gleiche Chancen bei der Darstellung der Ergebnisse haben. Dies lehnte die Behörde ab. Daraufhin klagte „Volt Deutschland“.

Das Gericht folgt der Argumentation von „Volt“: „Hierin sieht die Kammer eine faktische Benachteiligung kleinerer bzw. unbekannterer Parteien, zu denen auch die Antragstellerin gehöre. Dieser Anzeigemechanismus verletze jedenfalls mittelbar das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Antragstellerin auf Chancengleichheit gemäß Art. 21 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG. Die von der Antragsgegnerin vorgebrachten Gründe seien nicht geeignet gewesen, die Verletzung der Chancengleichheit zu rechtfertigen. Der weitere Einwand der Antragsgegnerin, die Umsetzung der einstweiligen Anordnung sei technisch nicht möglich, sei nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.“ (Az.: 6 L 1056/19)

„Wahl-O-Mat“ wird vorläufig vom Netz genommen

Der Sprecher der Bundeszentrale für politische Bildung teilte zur Entscheidung des VG Köln mit: „Wir werden den Wahl-O-Mat mit sofortiger Wirkung aus dem Netz nehmen.“ Auch alle Medienpartner wurden gebeten den „Wahl-O-Mat“ nicht mehr anzubieten. Bislang wurde das Tool zur Europawahl 6.401.562 Mal genutzt. Ob die Behörde Beschwerde einlegt, will sie morgen prüfen und dann eine Entscheidung treffen.

Der „Wahl-o-mat“ steht immer wieder in der Kritik

Der „Wahl-o-mat“ steht nicht zum ersten Mal in der Kritik. Neben der Auswahlmöglichkeit ist die Auswahl der Themen und ihre Präsentation zu hinterfragen. Eine Redaktion von 18-26 jährigen Redakteurinnen, wie es Bundeszentrale für politische Bildung selbst bezeichnet, obwohl es sich bei der Behörde nicht um ein freies Presseorgan handelt, formulieren die Themen und Fragen für Erstwählerinnen und Erstwähler, sowie junge Wähler. Für diese alleine ist der „Wahl-O-Mat“ eigentlich gedacht und konzipiert worden, so die Begründung bei Einführung im Jahr 2002. Nur alleine schon die statistische Auswertung der letzten Bundestagswahl 2017 ergibt, dass der „Wahl-o-mat“ von einer weitaus größeren Zielgruppe als Jung- und Erstwählern genutzt wird. (Siehe Berichterstattung bei report-K >) Anbieter des „Wahl-o-mat“ ist die Bundeszentrale für politische Bildung, eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums.

Autor: Von Redaktion