Köln | 11 Fragen und Antworten rund um die Kommunalwahl 2020 am 13. September in Köln von Wahlbenachrichtigung bis Wahlgebäude.

Was wird am 13. September gewählt?

Am Sonntag den 13. September sollen nach bisheriger Planung die Kommunalwahlen in NRW stattfinden. In Köln gehören dazu die Oberbürgermeister-Wahl, die Wahl des Stadtrats (90 Mitglieder) und die Wahl der neun Bezirksvertretungen (je 19 Mitglieder). In einem anderen Verfahren werden am selben Tag die Wahlen zu den nordrhein-westfälischen Integrationsräten durchgeführt. Bei den Integrationsräten werden 22 von 33 Mitgliedern gewählt. Die Wahlperiode jeder der vier Wahlen gilt für die Dauer von fünf Jahren.

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Wie sind die Wahlverfahren?

Ratswahl: Bei der Wahl des Kölner Stadtrats besitzt jede Wählerin und jeder Wähler eine Stimme. Mit dieser Stimme wird eine Bewerberin oder ein Bewerber für den jeweiligen Wahlbezirk gewählt. Gleichzeitig gilt die eine Stimme auch für die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe, für die die gewählte Bewerberin oder der gewählte Bewerber aufgestellt ist. (Wenn eine Partei oder Wählergruppe genügend Stimmen erhält kann sie über die eigens erstellte Reserveliste eine nicht direktgewählte Person in den Stadtrat entsenden.)

Wahl der Bezirksvertretung: Bei der Wahl der Bezirksvertretung handelt es sich um eine reine Listenwahl. Auch hier hat jede Wählerin oder Wähler eine Stimme. Bei der Listenwahl kann sich die Wählerin oder der Wähler für eine Partei oder Wählergruppe entscheiden. Das Listenkreuz verteilt die Stimme an die Kandidaten der gewählten Partei oder Wählergruppe gleichmäßig von oben nach unten.

Wahl der Oberbürgermeisterin/ des Oberbürgermeisters: Durch eine Mehrheitswahl wird die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister bestimmt. Dabei besitzt jede Wählerin oder Wähler eine Stimme, die an eine Kandidatin oder einen Kandidaten abgegeben werden kann. Erreicht eine der Kandidatinnen oder Kandidaten im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der Stimmen, so gibt es keine Stichwahl.

Wahl des Integrationsrats: Bei der Integrationsratswahl kann jede wahlberechtigte Person eine Stimme abgeben. Mit dieser Stimme können Einzel- oder Listenbewerberinnen und-bewerber gewählt werden.

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Datenvergleich zur Kommunalwahl 2014

Bei der Kommunalwahl am 25. Mai.2014 gab es in Köln fast 803.000 wahlberechtigte Personen. In diesem Jahr gibt es, Stand 30. April, 825.791 Wahlberechtigte. Das sind beinahe 23.000 Personen mehr als vor sechs Jahren. Die Wahlbeteiligung lag 2014 übrigens bei 49,66 Prozent. Im Vergleich zur letzten Kommunalwahl hat man zu diesem Jahr das Wahlalter von 18 Jahren auf 16 Jahre verjüngt. Die Anzahl der Urnenstimmbezirke ist mit 800 gleich geblieben. Jedoch hat sich die Zahl der Briefwahlstimmbezirke von 224 Im Jahr 2014 auf 279 in diesem Jahr erhöht. 2014 fand keine Oberbürgermeister-Wahl statt. Diese fand ein Jahr später, 2015, statt.

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Datenvergleich zur Integrationsratswahl 2014

Im Jahr 2014 wurde der Integrationsrat am 25. Mai gewählt. Damals waren in Köln 225.251 Menschen wahlberechtigt. Im Vergleich zur letzten Wahl ist hier ein deutlicher Anstieg zu verbuchen: In diesem Jahr sind, Stand 4. Mai, 279.423 Personen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag 2014 bei 15,45 Prozent. Das Wahlalter bleibt unverändert bei 16 Jahren. Für die Wahlberechtigten zu beachten ist in diesem Jahr, dass die Anzahl der Briefwahlstimmbezirke von 224 im Jahr 2014 auf nur noch 26 reduziert wurde.

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Wer ist 2020 für die Kölner Wahlen stimmberechtigt?

Für die Wahl des Kölner Stadtrats, die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters und die Wahlen der Bezirksvertretungen sind in diesem Jahr die Personen wahlberechtigt, auf die folgende Punkte zutreffen:

Die Person muss am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sein. Demnach ist derjenige Deutscher, der die deutsche Staatsbürgerschaft, oder als Flüchtling oder Vertriebener eine deutsche Volkszugehörigkeit hat. Außerdem ist der Deutscher, der als Ehegatte oder Kind eines Flüchtlings oder Vertriebenen mit Volkszugehörigkeit in Deutschland aufhält. (So definiert es das Gesetz: Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Das alles gilt aber nur, wenn es nicht andere gesetzliche Regelungen dazu gibt. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der europäischen Gemeinschaft dürfen ebenfalls wählen. Zudem muss die Person das 16. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem muss man mindestens 16 Tage vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz (Erstwohnsitz) im Kölner Stadtgebiet angemeldet haben. Zuletzt darf die Person natürlich nicht richterlich in der Bundesrepublik Deutschland vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Für eine Wahlteilnahme bleibt letztlich aber der Eintrag ins Wählerverzeichnis entscheidend. Dieses wird am 31. Juli gezogen und kann in der Zeit vom 24. Bis zu 28. August im Wahlamt eingesehen werden.

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Wer ist 2020 für die Integrationsratswahl stimmberechtigt?

Am 13. September dieses Jahres wird in NRW und damit auch in Köln der Integrationsrat neu gewählt. Grundvoraussetzungen für die Wahlberechtigung hierbei sind, dass man entweder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder sich in Deutschland einbürgern lies. Außerdem ist wahlberechtigt, Wer nach Paragraph 4 Absatz 3 des Staatszugehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt hat. Dort wird festgehalten, dass ein in Deutschland neugeborenes Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Auch für Menschen mit Schweizer Herkunft werden dort Sonderregelungen festgehalten. Auch bei der Wahl des Integrationsrates liegt das Wahlalter bei 16 Jahren. Desweiteren muss sich die Person mindestens seit einem Jahr rechtmäßig im deutschen Bundesgebiet aufhalten. Zuletzt muss die Person seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben.

Für eine Wahlteilnahme bleibt letztlich aber der Eintrag ins Wählerverzeichnis entscheidend. Dieses wird am 31. Juli gezogen und kann in der Zeit vom 24. Bis zu 28. August im Wahlamt eingesehen werden.

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Wahlbenachrichtigung

In der Zeit vom 8. Bis zum 22. August werden die Wahlbenachrichtigungen in Köln zugestellt. Damit werden die Wahlberechtigten darüber informiert, dass sie ins Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Wer nach dieser Zeit keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich an das Wahlamt der Stadt Köln zu wenden. Die Hotline dafür ist: 0221/221-34567.

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Welche Möglichkeiten gibt es zur Wahlteilnahme?

An der Kommunalwahl Mitte September können die Wählerinnen und Wähler, über drei verschiedenen Wege, teilnehmen. Es gibt die Urnenwahl, die Briefwahl und die Direktwahl als Sonderform der Briefwahl.

Am Wahltag, dem 13. September, besteht für alle Wahlberechtigten die Möglichkeit an einer Urnenwahl teilzunehmen. Dafür wird jeder Person ein entsprechender Wahlraum zugeteilt. In diesem kann man sich dann am Wahltag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr einfinden und seine Stimme abgeben. Seine Wahlberechtigung muss allerdings jeder vorweisen können. Dies kann geschehen durch das mitbringen der Wahlbenachrichtigung und des gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass. Die entsprechenden Dokumente werden dann vor Ort von den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern geprüft. Über eine sogenannte Wahlraumsuche auf www.stadt-koeln.de kann dieses Jahr auch online nachgelesen werden, welcher der persönliche Wahlraum ist.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Diese ist eine postalische Einsendung seiner Wahl. Die Briefwahl muss vorab und bis spätestens zum 11. September, 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Köln beantragt werden. Der Antrag auf die Briefwahl kann über den in der Wahlbenachrichtigung gefundenen Wahlscheinantrag per Post, über einen formlosen Brief, ein Fax, eine E-Mail und sogar via QR-Code gestellt werden. Die Briefwahlunterlagen werden regulär ab dem 11. August zugestellt. Eine frühe Beantragung ist möglich. Die Stadt Köln teilt zudem mit, dass eine frühzeitige Beantragung der Briefwahlunterlagen sinnvoll ist, da die Auslastung des Wahlamts, mit näher rückendem Wahltag (13. September), zunimmt.
Die Wahlberechtigten haben die Möglichkeit per Direktwahl über die politische Zukunft Kölns abzustimmen. Dabei können die Wählerinnen und Wähler in ausgewählten städtischen Einrichtungen wählen. Das Verfahren ist der Urnenwahl ähnlich. Zur Direktwahl müssen die Wahlbenachrichtigung wie auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Die Einhaltung des Wahlgeheimnisses wird dadurch gewahrt, dass vor Ort Wahlkabinen aufgestellt werden. In diesen kann unter allen demokratischen Voraussetzungen ein Kreuz gemacht und die Stimme abgegeben werden. Aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen kann es bei der Direktwahl allerdings situative Änderungen geben!

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Was ist mit den Wahlhelfenden?

Für die Kommunalwahl am 13. September ist von der Stadt Köln der Einsatz von etwa 8600 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern geplant. In den Gremien der sogenannten Wahlvorständen sollen damit immer etwa sechs bis acht Ehrenamtliche sitzen. Die genaue Anzahl ist unter anderem von der Größe des auszuzählenden Stimmbezirks abhängig. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl pro Wahlvorstand liegt bei mindestens fünf Mitgliedern.

Die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten eine Aufwandsentschädigung, das, von der Stadt Köln genannte, „Erfrischungsgeld“. Die Wahlvorstehenden und Schriftführenden der Urnenwahlbezirke erhalten 70 Euro. Als Beisitzender stehen einem 50 Euro zu. Für den Einsatz in den Briefwahlbezirken erhalten die Mitglieder des Wahlvorstandes je 40 Euro. Wenn eine Wahlhelferin oder ein Wahlhelfer einen neuen Wahlhelfenden anwirbt erhält sie bei dieser Wahl eine zusätzliche Prämie von 30 Euro. Diese „Werbeprämie“ wird allerdings nur für eine Anwerbung gewährt.

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Schulung der ehrenamtlich Wahlhelfenden

Die Stadt Köln ist gesetzlich verpflichtet, die Wahlhelfenden auf ihre Tätigkeiten vorzubereiten. Deshalb werden im Internet Informationen in Form von Schulungsangeboten, Leitfäden und einer Wahlplattform angeboten. Zusätzlich soll es verschiedene Qualifizierungsformate für die Abläufe im Wahlraum oder im Briefwahlzentrum geben. Ob es in diesem Jahr auch Präsenz-Veranstaltungen zur Schulung der Ehrenamtlichen gibt steht in Abhängigkeit der Corona-Schutzmaßnahmen.

Der thematische Schwerpunkt der Schulungsangebote liegt auf der organisatorischen Durchführung der Wahlhandlung, der Stimmauszählung und dem Ausfüllen der Niederschrift. Die theoretischen Inhalte sollen mit praktischen Übungen angereichert werden.

Sämtliche Qualifizierungsmaßnahmen beginnen am 20. Juli und enden planmäßig eine Woche vor dem Wahlwochenende. Für Reservekräfte und ähnliches werden die Maßnahmen gegebenenfalls noch bis zum 12. September durchgeführt.

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Die Wahlgebäude und Wahlräume

In 250 verschiedenen Wahlgebäuden werden die insgesamt 800 Wahlbezirke der Urnenwahl für die diesjährige Kommunalwahl am 13. September untergebracht. Überwiegend städtische, aber auch einige privat angemietete Gebäude werden hierfür genutzt. Alle Wahlgebäude werden derzeit noch im Hinblick auf die Durchführbarkeit der Wahl unter den Corona-Schutzmaßnahmen vom Wahlamt geprüft. Da sich die gesetzlichen Gegebenheiten der Corona-Schutzverordnung bis Mitte September aber noch deutlich ändern könnten nur unter Vorbehalt. Besonders stehen dabei 29 Stimmbezirke in 16 Senioren- und Kindertageseinrichtungen im Fokus.

Neben den aktuell gültigen Maßnahmen will die Stadt Köln aber auch die Entfernung für Wählende zu ihrem Urnen-Wahlraum nicht zu groß werden lassen. Auf den städtischen Internetseiten wird eine Liste der Wahlgebäude und -räume auch mit Angaben zur Rollstuhlgeeignetheit veröffentlicht. Diese soll im Hinblick auf die Corona-Beschränkungen ständig aktualisiert werden. Die Rollstuhlgeeignetheit der Wahlräume ist im vergangenen Jahrzehnt stark angestiegen. Während bei der OB-Wahl 2009 nur etwa 49 Prozent der Wahlräume Rollstuhl gerecht waren, waren es 2015 bereits 80 Prozent. Bei der Europawahl 2019 waren es schließlich sogar schon 88 Prozent. Wie viele es bei der diesjährigen Kommunalwahl sein werden kann noch nicht abschließend gesagt werden. Es sollen jedoch, wie zu den vergangenen Wahlen, mindestens zwei barrierefreie Busse als Notfallwahlräume bereitgestellt werden.

Autor: Christoph de Vries