Berlin | Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat sein angekündigtes Gesetz für ein Recht auf Homeoffice fertiggestellt und will es nun in die Ressortabstimmung geben.

Das „Mobile Arbeit Gesetz“ sehe für Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr und einen Erörterungsanspruch beim Arbeitgeber vor, sagte Heil der „Bild am Sonntag“. Und weiter: „Dort, wo es möglich ist, sollen alle Angestellten einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobile Arbeit bekommen.“
Wenn beide Eltern einen Beruf hätten, in dem mobiles Arbeiten machbar ist, könne nach seinem Vorschlag jede Woche abwechselnd ein Elternteil einen Tag von zuhause arbeiten. „Das erleichtert das Familienleben enorm.“ Heil begründete seinen Vorstoß auch mit den Erfahrungen der Corona-Zeit.

„Das Virus hat uns gelehrt, dass viel mehr mobiles Arbeiten möglich ist als wir dachten. Mobiles Arbeiten ist nicht nur was für junge Leute aus Agenturen, die mit Laptop und Latte Macchiato im Café sitzen.“ Weil mobiles Arbeiten schon für einige fest zur modernen Arbeitswelt gehöre, aber vielen noch nicht ermöglicht werde, brauche es dafür auch ein Gesetz.

Die 24 Tage möchte der Minister als Untergrenze verstanden wissen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber könnten sich darüber hinaus individuell in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen auf mehr Heimarbeit verständigen. „Alle Beschäftigten bekommen das Recht, mit ihrem Chef über mobiles Arbeiten zu verhandeln. Natürlich kann ein Bäcker nicht von zuhause aus Brötchen backen.“ Deshalb könne ein Arbeitgeber den Wunsch nach mobiler Arbeit ablehnen, wenn er dafür „nachvollziehbare organisatorische oder betriebliche Gründe“ hat. Für Arbeitnehmer sei es mit dem Gesetz nicht mehr möglich, mobiles Arbeiten aus Prinzip abzulehnen. „Als Arbeitgeber einfach nur `Nein` zu sagen, geht mit dem Gesetz nicht mehr. Chef und Mitarbeiter werden in Zukunft darüber auf Augenhöhe verhandeln.“

Darüber hinaus schreibe das Gesetz vor, dass die Arbeitszeit im Homeoffice digital dokumentiert werden muss: „Arbeit von zu Hause darf nicht dazu führen, dass einen die Arbeit gar nicht mehr loslässt. Auch im Homeoffice muss irgendwann Feierabend sein.“ Deshalb schreibe das Gesetz vor: „Bei mobiler Arbeit müssen Arbeitszeiten digital dokumentiert werden. Das ist technisch sehr einfach zu lösen, dafür gibt es Apps und Programme.“ Auch die gesetzliche Unfallversicherung soll bei mobiler Arbeit gelten und für den Weg hin und zurück zu Kita und Schule gelten. „Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst den Weg zur Arbeit. Auch beim mobilen Arbeiten soll zum Beispiel der Weg zur Kita oder Schule und von dorthin zurück ins Homeoffice versichert sein.“

Das Bundesarbeitsministerium hat eine Studie zum Homeoffice in der Corona-Pandemie in Auftrag gegeben. Demnach haben in den Monaten Juli und August 2020 36 Prozent der abhängig Beschäftigten im Homeoffice gearbeitet – das entspricht einer Gesamtzahl von rund 14,6 Millionen Arbeitnehmern. Im Vorjahreszeitraum lag der Anteil der Beschäftigten, die mobil arbeiten, bei 24 Prozent. 87 Prozent der Menschen, die während der Pandemie zu Hause gearbeitet haben, waren mit dem Homeoffice „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“. 65 Prozent derjenigen, die während der Krise zum ersten Mal im Homeoffice gearbeitet haben, würden auch nach der Krise gerne „einige Male in der Woche“ im Homeoffice arbeiten, 26 Prozent geben an, gerne „einige Male im Monate“ von zu Hause aus arbeiten zu wollen.

Autor: dts