Berlin | Sechs Wochen nach dem Entzug ihrer Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg haben die ersten betroffenen Journalisten Auskunft vom BKA bekommen. Nachdem die Bundesregierung bereits in mindestens drei Fällen Verwechselungen eingeräumt hatte, basieren die Sicherheitseinschätzungen bei zwei weiteren Journalisten zum Teil auf falschen, zum Teil auf eindeutig rechtswidrigen Einträgen in Verbunddateien, berichtet das „ARD-Hauptstadtstudio“. Über einen Berliner Fotojournalisten ist demnach sowohl in der Datei „politisch motivierte Kriminalität“ als auch in der Datei „Gewalttäter links“ das Strafdelikt „Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte“ gespeichert.

Eindeutig verfassungswidrig?

Von diesem Vorwurf wurde der Fotojournalist allerdings schon im Mai „aus tatsächlich Gründen“ freigesprochen, was umgangssprachlich einen „Freispruch erster Klasse“ bedeutet. Damit hätte der Vorgang umgehend gelöscht werden müssen, sagte der Bochumer Strafrechtsprofessor Tobias Singelnstein dem „ARD-Hauptstadtstudio“. Stattdessen bildete der vom Berliner Amtsgericht zweifelsfrei widerlegte Vorwurf die alleinige Grundlage für die Einstufung des Journalisten als Sicherheitsrisiko und den Entzug der Akkreditierung.

Über einen Fotografen sind in der Datei „politisch motivierte Kriminalität“ dem Bericht zufolge vier konkrete Delikte gespeichert. In zwei der Fälle ging es um die Beteiligung an gewaltfreien Aktionen der Umweltorganisation Robin Wood in den Jahren 2007 und 2008. Der Fotograf war damals 18 Jahre alt und noch nicht als Journalist tätig. Nach Einschätzung des früheren Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, ist eine Speicherung dieser Daten über einen derart langen Zeitraum eindeutig verfassungswidrig.

Die beiden anderen Fälle betreffen politische Aktionen in Frankfurt und Hamburg, über die der Fotograf berichtet hatte und bei denen seine Personalien erfasst wurden. Es ging dabei um den Vorwurf des Hausfriedensbruchs beziehungsweise um einen möglichen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. In beiden Fällen hatte er in einem Anhörungsbogen auf seine journalistische Rolle verwiesen und den Presseausweis in Kopie beigefügt.

Welche Rolle spielt die Türkei

Obwohl die Sache damit geklärt schien und es keine weiteren Ermittlungen gab, wird er in der Verbunddatei weiter als Straftäter geführt. Mit Blick auf die Rolle ausländischer Geheimdienste stellen sich nach den Unterlagen neue Fragen, weil der einzige Eintrag, den das BKA selbst vornahm, sich auf die Türkei bezieht. Aus dem Vermerk geht nun hervor, dass der Fotograf vom BKA erst als Linksextremist eingestuft wurde, nachdem dieser im Oktober 2014 im türkischen Diyarbakir zusammen mit weiteren Journalisten kurzzeitig festgenommen worden war. Ausführlich und ohne Einordnung zitiert der Eintrag die Vorwürfe der türkischen Behörden, und stellt dann lediglich fest, dass „den Journalisten kein strafbares Handeln nachgewiesen werden konnte“. Schon im nächsten Satz heißt es laut Bericht dann aber: „In diesem Zusammenhang wurde folgende Bewertung vorgenommen: Er ist als Angehöriger der linksextremistischen Szene und Umweltaktivist bekannt.“

Das BKA erwähnt in dem Vermerk auch ein offizielles Auskunftsersuchen der türkischen Behörden, welches aus rechtlichen Gründen abgelehnt wurde. Datenschutzexperte Schaar sieht in dem Vermerk einen Beleg, dass der Verdacht türkischer Einflussnahme weiter im Raum steht. Er forderte vom BKA deshalb zum einen Aufklärung, wann der Vermerk entstanden ist. Zum anderen müsse geklärt werden, welche Angaben türkischer Behörden im Verlauf des Vorgangs gespeichert worden seien. Nach Recherchen des „ARD-Hauptstadtstudios“ hat auch das Verteidigungsministerium einem Journalisten die Akkreditierung entzogen. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte auf Anfrage, dass einem Fotojournalisten der Zutritt zur Gelöbnisfeier am 20.Juli im Bendlerblock kurzfristig verwehrt wurde. Es handelt sich dabei laut Bericht um einen Journalisten, der auch auf der Schwarzen Liste in Hamburg stand. In der Vergangenheit habe er nie Probleme mit Akkreditierungen gehabt, erklärte der betroffene Fotograf dem „ARD-Hauptstadtstudio“.

Autor: dts