Berlin | Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wird die Beschaffung von Rüstungsgütern offenbar künftig erleichtert. Auf Antrag von Union und SPD will der Haushaltsausschuss des Bundestags im Rahmen seiner abschließenden Etatberatungen über den Bundeshaushalt 2018 die Einführung einer „Rücklage zur Gewährleistung überjähriger Planungs- und Finanzierungssicherheit für Rüstungsinvestitionen“ beschließen, wie es im Antrag der Regierungsfraktionen heißt, über den die „Welt“ (Donnerstagsausgabe) berichtet. Damit wird es von der Leyen erlaubt, aus in einem Haushaltsjahr nicht ausgegebenen Finanzmitteln eine Rücklage zu bilden, die in nachfolgenden Haushaltsjahren investiert werden kann.

Die Opposition sieht das Vorhaben skeptisch. „Diese Rücklagenbildung ist ein Novum im Haushaltsrecht“, sagte der FDP-Haushaltspolitiker Karsten Klein der Zeitung. „Keinem anderen Ressort wird diese Möglichkeit eingeräumt.“

Seine Partei sehe die Schaffung eines solchen Fonds grundsätzlich kritisch. Wenn das Instrument aber schon eingeführt werde, dann dürfe es nur sehr restriktiv verwendet werden: „Wir wollen eine Zweckbindung dieser Mittel, keine Sparkasse für Rüstungsausgaben“, so Klein. Wenn der Bundestag zum Beispiel Geld für den Kauf von Fregatten bewillige, dann sollten dafür auch Fregatten gekauft werden – und keine Panzer.

„Sonst verliert der Bundestag Übersicht und Kontrolle“, so Klein. Ähnlich sieht es der Grünen-Haushaltsexperte Tobias Lindner. „Ursula von der Leyen baut sich mit der Rücklage eine allgemeine Rüstungssparkasse auf“, sagte Lindner der Zeitung.

„So, wie die Rücklage ausgestaltet ist, können beispielsweise Gelder, die bei einem Kriegsschiff nicht abgeflossen sind, im Folgejahr für Flugzeuge verwendet werden. Mit Haushaltsklarheit und -wahrheit hat das nichts mehr zu tun.“ Auch die Grünen verlangen, dass Geld nur innerhalb eines konkreten Projekts übertragen werden darf. Außerdem müsse dem Bundestag über Ausgaben aus der Rüstungssparkasse jährlich berichtet werden.

Autor: dts