Berlin | Die Bundesregierung will Medienberichten zufolge keinen Antrag auf ein NPD-Verbot beim Bundesverfassungsgericht stellen. Nach monatelangem Ringen hat sich die Koalition entschieden, den Bundesrat nicht mit einem eigenen Antrag zu unterstützen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ am Montag. Auch die „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe) berichtet dies unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Kabinettsbeschlusses.

Die Länderkammer hatte sich im Dezember für einen Verbotsantrag ausgesprochen. Seitdem war auf die Entscheidung der Regierung gewartet worden. Der offizielle Beschluss des Kabinetts soll bereits auf der Sitzung an diesem Mittwoch fallen.

Aus Regierungskreisen verlautete am Montag, das Kabinett nehme den Antrag des Bundesrats vom 14. Dezember „mit Respekt zur Kenntnis“. Bundesbehörden wie das Bundesamt für Verfassungsschutz hätten zur Sammlung des relevanten Materials gegen die NPD beigetragen. Das Bundesinnenministerium werde diese Zusammenarbeit mit den Ländern „zur unterstützenden Begleitung“ beim Verbotsverfahren selbstverständlich fortsetzen, hieß es.

Die Regierung halte es deshalb aber „nicht für erforderlich“, zusätzlich zum Bundesrat einen eigenen Antrag zu stellen. Dessen ungeachtet bleibe die Bekämpfung und Ächtung des Rechtsradikalismus, der sich auch in den Zielen der NPD zeige, aber selbstverständlich eine politische Daueraufgabe, die für die Regierung auch künftig besonders hohe Bedeutung habe. Vor allem die Bundesminister der FDP hatten in den vergangenen Monaten Zweifel an einem Verbotsantrag geäußert.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, ein erneutes Scheitern eines Verbotsantrags wäre ein Desaster für die Demokratie und ein Triumph für die Rechtsextremen. Die fünf Bundesminister der FDP hatten zudem am Montag ihre Ablehnung eines NPD-Verbotsantrags der Regierung mitgeteilt. 2003 waren Bundesregierung, Länderkammer und Bundestag mit einem gemeinsamen Antrag beim Verfassungsgericht gescheitert. Die Justizministerin wies darauf hin, dass die NPD bei der Landtagswahl in Niedersachsen nur noch 0,8 Prozent der Stimmen erzielt habe. Außerdem habe der Bundestag die Zahlungen an die rechtsextreme Partei bereits eingestellt. Auch in der CDU-Spitze hatte es erhebliche Zweifel gegeben. Dort hieß es, ein Verbotsverfahren dürfe nicht nach „einer Aktion politisch Verzweifelter aussehen“. Außerdem müsse man ja nicht nur das Verfassungsgericht überzeugen, am Ende müsse ein NPD-Verbot auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Bestand haben. In der Regierung gab es jedoch auch die Sorge, die Opposition könnte der Koalition im Wahlkampf mangelnde Härte im Umgang mit der NPD vorwerfen, falls man sich gegen einen Verbotsantrag entscheide. Mit Ausnahme Hessens hatten im Bundesrat alle Länder für einen Verbotsantrag gestimmt. Der Bundestag hat sich bisher noch nicht entschieden, wie er sich verhalten will. Die Spitzen der Koalitionsfraktionen hatten bisher stets erklärt, sie wollten die Entscheidung der Bundesregierung abwarten.

Autor: dts