Berlin | Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat offenbar die gesamte AfD zum „Verdachtsfall“ erklärt. Das berichten der „Spiegel“ und das ARD-Hauptstadtstudio am Mittwochvormittag übereinstimmend. Demnach kann die AfD bundesweit mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.

Aufgrund eines laufenden Rechtsstreits muss laut „Spiegel“ allerdings zunächst auf die Überwachung von AfD-Abgeordneten verzichtet werden. Auch Kandidaten für anstehende Wahlen gehören zu dieser Gruppe. Die Einstufung zum „Verdachtsfall“ darf das Bundesamt dem Nachrichtenmagazin zufolge zudem derzeit nicht bekannt geben.

„Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das BfV in dieser Angelegenheit nicht öffentlich“, sagte eine Sprecherin der Behörde dem „Spiegel“.

Union rät zur Zurückhaltung im Umgang mit AfD-Beobachtung

Die Union hat zur Zurückhaltung im Umgang mit der AfD-Entscheidung des Verfassungsschutzes geraten. „Betrachtet man die Rolle des Flügels und die Entwicklung der Gesamtpartei in den letzten Jahren, so erfolgt die Einstufung der AfD nicht überraschend“, sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). Die Politik sei jedoch gut beraten, entsprechende Entscheidungen zurückhaltend zu kommentieren und dem Bundesamt keine Ratschläge zu erteilen.

„Angesichts der enormen Tragweite einer Einstufung und des damit verbundenen Grundrechtseingriffs darf nicht einmal der Anschein entstehen, dass Parteien den Verfassungsschutz für ihre Zwecke zu instrumentalisieren suchen“, so Frei. Der Verfassungsschutz müsse in aller Freiheit eine Sachentscheidung treffen können. Er vertraue darauf, dass alle notwendigen Informationen zusammengeführt und abgewogen worden seien und die Entscheidung am Ende einer gerichtlichen Prüfung standhalte, sagte der CDU-Innenpolitiker.

Autor: dts