Berlin | Die Bundesregierung hat das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss den Gesetzentwurf am Mittwoch. „Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, muss unser Land auch wieder verlassen“, sagte Seehofer am Mittwochmittag bei der Vorstellung des Kabinettsbeschlusses in Berlin.

Werde diese Rechtspflicht nicht befolgt, müsse der Staat sie durchsetzen. Mit dem Abschiebegesetz sollen Ausländer, die Deutschland verlassen müssen, leichter abgeschoben werden können. Sie sollen weniger Möglichkeiten bekommen, ihre eigene Abschiebung zu verhindern.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem verschiedene Strafen für Asylbewerber vor, die eine Mitwirkung an der Klärung der eigenen Identität verweigern. Zum Beispiel können Sozialleistungen gekürzt werden. Auch eine Ausweitung der Abschiebehaft ist geplant.

Diese soll in Zukunft häufiger verhängt werden.

Kommunen: „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ nicht blockieren

Der Deutsche Städte-und Gemeindebund warnt dringend vor einem Scheitern des geplanten Gesetzes zur erleichterten Abschiebung von nicht anerkannten Flüchtlingen. „Das `Geordnete-Rückkehr-Gesetz` ist ein geeignetes und gutes Instrument, um eine Überforderung der Städte und Gemeinden zu vermeiden“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Landsberg rief die verantwortlichen Politiker dazu auf, dieses Projekt „nicht aus ideologischen und parteipolitischen Gründen“ zu blockieren.

Laut Gemeindebund kamen im letzten Jahr noch immer rund 180.000 Flüchtlinge nach Deutschland und stellten die Kommunen vor Herausforderungen bei Unterbringung, Versorgung und Integration. „Weniger als 40 Prozent von ihnen erhalten einen Status als anerkannte Flüchtlinge oder als Schutzbedürftige“, unterstrich Landsberg. Denn viele der Ankömmlinge würden in den Herkunftsländern eben nicht verfolgt, sondern kämen aus wirtschaftlichen Gründen.

„Trotz klarer Rechtsregeln gelingt es aber immer weniger, dass diese Menschen in ihre Herkunftsländer zurückkehren“, so der Verbandschef. Daher sei auch die Zahl der geduldeten Flüchtlinge auf über 230.000 gestiegen. „Hier besteht Handlungsbedarf“, forderte Landsberg.

Das neue Gesetz biete richtige Ansätze, um Ausweisungen auch durchzusetzen. „Wer etwa seine Herkunft verschleiert oder die Rückführung vorsätzlich verhindert, muss bestraft werden“, unterstrich der Hauptgeschäftsführer. Er befürwortete Gewahrsam oder Abschiebehaft als mögliche Konsequenzen insbesondere für Straftäter, die sich der Abschiebung immer wieder entziehen.

Landsberg forderte zudem ausreichende Kapazitäten in Haftanstalten, um Ausreisepflichtige – insbesondere Familien – getrennt von Straftätern unterzubringen. Zentrales Ziel müsse sein, dass abgelehnte Asylbewerber, Asylbewerber mit unklarer Identität und mit unklarer Bleibeperspektive nicht auf die Kommunen verteilt würden. Zuvor war erneut Kritik aus den Ländern laut geworden. Unter anderem bemängelte der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne), der Entwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei in „weiten Teilen verfassungsrechtlich und rechtspolitisch bedenklich“.

Autor: dts