Berlin | Der Bundestag hat ein gesetzlich verankertes „Recht auf schnelles Internet“ beschlossen. Eine entsprechende Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition auf den Weg gebracht. Die Opposition lehnte den Gesetzentwurf ab.

Wie genau „schnelles Internet“ definiert werden soll, ist noch unklar. Die Untergrenzen für Download, Upload und Latenz sollen zu einem späteren Zeitpunkt berechnet werden. Verantwortlich sein wird dafür wohl die Bundesnetzagentur.

Im Raum steht ein Richtwert von 30 Megabit pro Sekunde. Mit der TKG-Novelle wird eine EU-Richtlinie vom 11. Dezember 2018 umgesetzt. Ziel ist es, den Rechtsrahmen für die Telekommunikationsdienste in der EU weiter zu vereinheitlichen.

Bürger sollen durch die Novelle einen Anspruch auf einen Internetzugang bekommen, der „eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“ sicherstellt, hieß es von der Bundesregierung. In dem Gesetz wird unter anderem auch auf die Kosten für TV-Kabelverträge für Mieter eingegangen. Solche Verträge sollen nach einer Übergangsfrist bis 2024 nicht mehr auf die Nebenkosten umgelegt werden.

Autor: dts