Berlin | Der Bundestag hat am Donnerstag eine Grundgesetzänderung beschlossen, mit der verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden sollen. Die Änderung erhielt die dafür nötige Zweidrittelmehrheit. Der Ausschluss von den Staatshilfen gilt auch für mögliche Ersatzparteien.

Auch steuerliche Vorteile sollen wegfallen. Hintergrund ist der das Scheitern des NPD-Verbots vor dem Bundesverfassungsgericht im Januar. Die Partei sei zwar verfassungsfeindlich, habe aber derzeit wenig Einfluss auf die Gesellschaft und keine Möglichkeiten ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen, so das Gericht.

Als Alternative nannte Karlsruhe einen Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung. Derzeit erhält die Partei Staatshilfen in Höhe von mehr als einer Million Euro pro Jahr.

Autor: dts