Karlsruhe | Die Bezeichnung anderer als „rechtsradikal“ ist ein Werturteil und fällt unter die Meinungsfreiheit, entschied heute das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2979/10).

Eine Person in einem Internetforum in Auseinandersetzung mit deren Beiträgen als „rechtsradikal“ zu betiteln, ist ein Werturteil und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss vom  17. September 2012 und hob daher die angegriffenen Unterlassungsurteile auf. Es obliege nun den Zivilgerichten, das Grundrecht auf  Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der kritisierten Person abzuwägen, so die Richter in ihrer Grundsatzentscheidung zu einem aktuellen Fall.

Autor: ag