Berlin | Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat rechtliche Bedenken gegen die Impf-Verordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erhoben.

Die grundsätzlichen Entscheidungen, ob und nach welchen allgemeinen Kriterien einzelne Personengruppen bei der möglicherweise lebensrettenden Impfung bevorzugt würden, müsse „der parlamentarische Gesetzgeber selbst treffen“, sagte Papier den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben). Dies gelte jedenfalls dann, wenn Impfungen „für eine erhebliche Zeit nicht allen impfwilligen Personen zur Verfügung stehen“.

Über eine Ministerverordnung dürften sicherlich „die Abgrenzungen der Personengruppen im Detail sowie die Bestimmungen des Verfahrens und der Zuständigkeiten geregelt werden“, fügte der ehemals oberste Richter Deutschlands hinzu. Die grundsätzliche Entscheidung über die Priorisierung sei allerdings „so wesentlich für den verfassungsrechtlich geforderten Schutz des Lebens und der Gesundheit gleichberechtigt für jedermann, dass diese nicht dem alleinigen Ermessen der Regierung oder des Ministers überantwortet sein kann“, so Papier. Nur das gewählte Parlament verfüge über die notwendige demokratische Legitimation für solch schicksalhafte Entscheidungen.

Darüber hinaus gewährleiste das parlamentarische Verfahren eine erhöhte Rechtssicherheit, „weil ein Gesetz anders als eine Ministerverordnung eine besondere Bestandskraft hat und nur vom Verfassungsgericht verworfen werden könnte“, argumentierte der Jurist.

Autor: dts