Berlin | aktualisiert | Auf Erbschaften oder Schenkungen über zehn Millionen Euro mussten 2018 in Deutschland kaum Steuern gezahlt werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor, über die die „Süddeutschen Zeitung“ berichtet (Montagsausgabe). Demnach erhielten gut 600 Deutsche zusammen 31 Milliarden Euro, auf die im Schnitt nur fünf Prozent Steuern fällig wurden.

Zwei Drittel der knapp 40 Bürger, die sogar 100 Millionen Euro und mehr erbten oder geschenkt bekamen, gingen komplett steuerfrei aus. „Wird eine Firma vererbt oder verschenkt, muss meist weit weniger versteuert werden als etwa bei Wertpapieren oder Immobilien“, sagte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) der Zeitung. Die durchschnittliche Steuer der Großerben ist nach den Daten halb so hoch wie für Erbschaften von ein bis zehn Millionen Euro.

„Je höher das geerbte oder geschenkte Vermögen, desto geringer die Steuerbelastung“, sagte Dietmar Bartsch, Fraktionschef der Linken im Bundestag. „Deutschland ist ein Steuerparadies für Multimillionäre. Es ist extrem ungerecht, dass Kinder in Armut leben müssen, Rentner immer mehr zur Kasse gebeten werden, die Mitte keine spürbare Entlastung erfährt und superreiche Erben und Beschenkte auf astronomische Summen kaum Steuern zahlen.“

Wirtschaftsverbände verteidigen die gesetzlichen Ausnahmen für Unternehmenserben damit, dass sie Arbeitsplätze vor allem im Mittelstand sicherten. Besonders niedrig fallen laut den Daten die Steuern bei Schenkungen aus. Wer 2018 100 Millionen Euro oder mehr geschenkt bekam, zahlte im Schnitt nur eine Steuer von 0,2 Prozent.

DGB beklagt „Angstmacherei“ bei Erbschaftsteuer

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat angesichts relativ niedriger Steuersätze für Großerben Steuerreformen und ein Ende von „Angstmacherei“ durch die Arbeitgeber gefordert. „Wenn die Politik eine weitere Spaltung der Gesellschaft verhindern will, muss sie gerade beim Thema Steuern ansetzen. Wir brauchen die Vermögensteuer und endlich eine gerecht ausgestaltete Erbschaftsteuer“, sagte DGB-Vorstand Stefan Körzell der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

Immer größere Bevölkerungsgruppen wünschten sich eine gerechtere und solidarische Gesellschaft. Das Argument der Arbeitgeber, ohne gesetzliche Ausnahmen für Unternehmenserben würden Arbeitsplätze abgebaut, sei „pure Angstmacherei“, so Körzell. Die meisten Unternehmen könnten sich eine ordnungsgemäße Erbschaftsteuer durchaus leisten.

„Wenn der Gesetzgeber hier dennoch Vorsorge treffen will, kann er über Stundungsregelungen für jene Fälle nachdenken, in denen Erben tatsächlich Liquiditätsschwierigkeiten nachweisen, die eine Fortführung des Betriebs unmöglich machen oder erheblich erschweren würden“, sagte der DGB-Vorstand.

Autor: dts