Münster | Die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplante Grundrente verstößt gegen das Grundgesetz.

Zu diesem Ergebnis kommt ein Kurzgutachten des Sozialrechtlers Heinz-Dietrich Steinmeyer von der Universität Münster, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) berichten. Steinmeyer, der in Fachkreisen hohe Anerkennung genießt und mehrfach für Heils Ministerium und für die Rentenversicherung tätig war, schreibt in seinem vierseitigen Papier, der Gesetzentwurf zur Grundrente schieße „in verfassungswidriger Weise über das Ziel hinaus“.

Den Plänen fehle es auch „in verfassungswidriger Weise an der Zielgenauigkeit“. Auftraggeber des Gutachtens ist die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM), die von den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie finanziert wird. Der Verein kritisiert seit Längerem die Rentenpolitik der Großen Koalition.

Die Grundrente führe dazu, dass nicht mehr alle Arbeitnehmer und Rentner gleich behandelt würden, schreibt der Sozialrechtler in seinem Gutachten weiter. Sie würden für gleich hohe Beiträge unterschiedlich hohe Rentenansprüche erhalten. Dies sei zwar möglich, müsse aber vom Gesetzgeber mit dem Ausgleich konkreter Nachteile gerechtfertigt werden.

Dies geschehe bei der Grundrente nicht. Stattdessen werte der vorliegende Gesetzentwurf „pauschal die Entgeltpunkte für unterdurchschnittliche Einkommen auf“, schreibt Steinmeyer. Dies geschehe „ohne Rücksicht darauf, warum es zu diesen niedrigen Einkommen gekommen ist.“

Damit sei die Grundrente in der geplanten Form nicht zielgenau und verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot von Artikel 3 des Grundgesetzes. Der Sozialrechtler kritisiert, dass Heil mit seinen Plänen das beitragsbezogene System der Rente teilweise umwandeln wolle in ein System, in dem es um die Bedürftigkeit bestimmter Personengruppen gehe. Das Vorliegen dieser Bedürftigkeit werde aber nicht konkret geprüft. „Das führt zu Pauschalierungen, die sich mit dem Gedanken des sozialen Ausgleichs nicht mehr rechtfertigen lassen, zumal andere Systeme zur Verfügung stehen“, schreibt Steinmeyer in seinem Gutachten, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Zudem zeige es sich, „dass eine Vermischung von Systemen zu Widersprüchlichkeiten führt, die die Grenze zur Verfassungswidrigkeit überschreiten.“

Autor: dts