Köln | Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier und Bundesverkehrsminister Scheuer sind sich in einem einig, die Opfer der Hochwasserkatastrophe sollen finanzielle Hilfen erhalten. Die einzelnen Positionen im Überblick.

Scholz verspricht Flutopfern Soforthilfe und Wiederaufbauprogramm

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verspricht den Flutopfern eine Soforthilfe von mindestens 300 Millionen Euro und ein milliardenschweres Wiederaufbauprogramm. „Es braucht einen nationalen Kraftakt“, so Scholz in „Bild am Sonntag“.

Am Mittwoch im Kabinett wolle er zwei Dinge auf den Tisch legen: „Erstens eine Soforthilfe, bei der letzten Flut waren dafür deutlich mehr als 300 Millionen Euro nötig. Da wird jetzt sicher wieder so viel gebraucht. Zweitens müssen wir die Grundlage für ein Aufbauprogramm schaffen, damit die zerstörten Häuser, Straßen und Brücken zügig repariert werden. Wie wir von der vorherigen Katastrophe wissen, geht es um Milliarden Euro.“

Scholz sagte, dass die Schäden immens seien und die Lasten gerecht verteilt werden müssten: „Wer sein Geschäft, sein Haus verloren hat, kann die Schäden nicht alleine tragen. Wir müssen jetzt als Land zusammenstehen und den Flut-Opfern schnell, großzügig und unbürokratisch helfen.“ Scholz drückt bei der Auszahlung der Gelder aufs Tempo.

Die akute Soforthilfe des Bundes solle über die Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgezahlt werden. Vor Ort könne am besten entschieden werden, wer am dringendsten Unterstützung brauche. „Noch im Juli sollten möglichst die ersten Soforthilfen an die Betroffenen gehen. Die Aufbauhilfe braucht etwas mehr Zeit. Aber noch in diesem Jahr soll alles stehen“, sagte Scholz. Neue Kredite müssen nach Angaben des Finanzministers für die Fluthilfe des Bundes erst einmal nicht aufgenommen werden: „Wir können mit den uns jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln machen, was jetzt nötig ist. Die Mittel für den Wiederaufbau werden erfahrungsgemäß schrittweise in den kommenden Jahren benötigt, das stemmen wir.“

Die Bundesregierung komme den Hochwasser-Opfern auch mit Erleichterungen bei der Steuer entgegen. „Zahlungen werden gestundet, es gibt auch besondere Abschreibungsregelungen“, so Scholz. Außerdem drängt der Vizekanzler darauf, den Wiederaufbau zu beschleunigen. „Deshalb will ich, dass zerstörte Gebäude, Brücken, Straßen ohne Planverfahren neu gebaut werden können.“

Für Scholz ist die Flutkatastrophe eine Folge des Klimawandels. „Jetzt hat hoffentlich der Letzte kapiert, dass der menschengemachte Klimawandel auch bei uns ankommt.“ CDU/CSU forderte der SPD-Kanzlerkandidat umgehend auf, seine Klimaschutzpolitik zu ändern: „Wir müssen endlich bei der Energiewende, also auch bei der Umstellung auf CO2-neutralen Strom, schneller vorankommen. Es ist unverantwortlich, dass die Union bislang beim Ausbau von Windrädern und Solaranlagen gebremst hat. Beim Klimaschutz gehört der Fuß runter von der Bremse. Sofort.“

Altmaier will 10.000 Euro „Corona-Flutpauschale“ für Firmen

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) will Unternehmen mit einer Pauschale von 10.000 Euro unter die Arme greifen, die von der Coronakrise und der Hochwasserkatastrophe doppelt getroffen wurden. „Ich plädiere für eine Corona-Flutpauschale von bis zu 10.000 Euro für Unternehmen, die es doppelt schlimm getroffen hat“, sagte Altmaier der „Bild am Sonntag“. „Ich erwarte aber auch von den Versicherungen, jetzt schnell die Schadenssummen auszuzahlen und von den Geschäftspartnern getroffener Unternehmen, größtmögliche Kulanz zu zeigen.“

Es müssten jetzt alle anpacken, um das unermessliche Leid in den Hochwassergebieten zu lindern, so Altmaier weiter. „Es handelt sich auch um einen Notfall der sozialen Marktwirtschaft, denn die Existenzgrundlage von vielen Unternehmen in den Tourismus- und Weinanbaugebieten ist zerstört.“ Oft seien das Geschäfte, Restaurants oder Hotels, die schon von Corona mit am stärksten betroffen waren.

„Hier müssen wir dringend helfen, denn es geht in vielen Fällen um die nackte Existenz.“

Scheuer verspricht unbürokratische Hilfen an Hochwasser-Opfer

Nach der Unwetterkatastrophe im Westen Deutschlands sprechen sich Regierungs- und Oppositionspolitiker für schnelle und unbürokratische Hilfszahlungen an die Betroffenen aus. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte der „Welt am Sonntag“, die Krisenstäbe hätten die Schadenslage fest im Blick. Innerhalb der Bundesregierung werde man kurzfristig über die notwendigen finanziellen Hilfen zum Wiederaufbau der Infrastruktur abstimmen.

„Klar ist: Es wird nicht am Geld scheitern. Wir lassen niemanden im Stich.“ Laut Linken-Spitzenkandidat Dietmar Bartsch müsse die Devise bei den Hilfen lauten: „ausreichend und schnell“.

Bund und Länder sollten einen gemeinsamen Hilfsfonds auflegen, der alle Schäden abdeckt. Über die genaue Aufteilung der Kosten könne man reden, „wenn alle Betroffenen das Versprechen erhalten haben, dass ihr Hab und Gut ersetzt wird – unabhängig vom Status der Versicherung.“ Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr hält es für wichtig, auf Instrumente zu setzen, die sich in der Vergangenheit bereits bewährt hätten – wie den Aufbauhilfefonds, der während des Hochwassers 2013 aufgelegt wurde.

Der Bund solle 50 Prozent der Kosten übernehmen und den Aufbaufonds zunächst in voller Höhe vorfinanzieren. Sinnvoll sei es, so Dürr, das Geld aus der allgemeinen Rücklage zu nehmen, in der zurzeit rund 50 Milliarden Euro liegen. „Das wäre der unbürokratischste Weg.“

Für den Grünen-Haushaltspolitiker Sven-Christian Kindler ist klar, dass sich der Bund und die betroffenen Länder gleichberechtigt daran beteiligen. „Der Hilfsfonds wird milliardenschwer sein müssen.“ Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch sagte, der Bund werde die betroffenen Menschen sowie die Länder und Kommunen beim bevorstehenden Wiederaufbau nicht allein lassen. Eine konkrete Summe oder Programmdetails zu nennen, sei aber verfrüht. Auch Andreas Jung, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU, sagt, es werde sich erst zeigen, welche Summe für einen Aufbaufonds erforderlich ist, „wenn das Ausmaß der Schäden erfasst und klar ist, was davon von Versicherungen übernommen wird.“

Autor: dts
Foto: Symbolbild