Berlin | Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Einführung von Bevölkerungswarnungen über sogenanntes „Cell Broadcast“ bereits am Mittwoch in Auftrag gegeben. Das sagte er am Freitag dem ARD-Hauptstadtstudio. Das Warnsystem ermöglicht das Verschicken von Text-Nachrichten an alle in einer Funkzelle eingewählten Handys.

„Cell Broadcast“ könnte genutzt werden, um etwa Bürger in Hochwasser-Risikogebieten vor Starkregen und Überflutungen zu warnen. Der Bundesinnenminister betonte, dass er die Technik nur als Ergänzung zu den bestehenden Warnmitteln betrachtet. „Die Warnung der Bevölkerung muss klappen, auf allen Kanälen. Wenn man nachts geweckt wird, muss man sofort wissen, was passiert ist und wie man sich verhalten soll.“ Die Textnachricht könne Sirenen, Apps und den Rundfunk ergänzen. „Wir brauchen sie“, so Seehofer.

Telekommunikationsrecht soll geändert werden

Auch das Wirtschaftsministerium verspricht tatkräftige Unterstützung. Dazu zähle, das Telekommunikationsrecht anzupassen, wenn das Bundesinnenministerium die Entscheidung für „Cell Broadcast“ fälle. Auch die Bundesnetzagentur, eine nachgeordnete Behörde des Wirtschaftsministeriums, sei schon in den laufenden Prozess mit eingebunden.

Cell Broadcast und Bundesnetzagentur

„Bei Einführung von Cell Broadcast würde die Bundesnetzagentur zeitnah die notwendigen technischen Spezifikationen erarbeiten“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Das plötzliche Engagement aus den Ministerien für Inneres und Wirtschaft sei umso erstaunlicher, als es die Möglichkeit via „Cell Broadcast“ zu warnen schon seit den Neunzigern gibt, so Linus Neumann vom Chaos Computer Club. Eine EU-Richtlinie verpflichtet sogar dazu, das Warnsystem einzuführen. Sie lässt allerdings auch Ausnahmen zu. „Es war noch nie verständlich, warum Deutschland auf diesen Standard verzichtet“, so Neumann. Für die Umsetzung ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zuständig. Noch ist offen, wie lange dies dauern wird. Das Innenministerium betont: Einen Zeitplan zur Einführung gebe es – entgegen anders lautenden Meldungen – noch nicht. Zwölf bis 18 Monate seien denkbar, so Experten. Die Netzbetreiber sollen zu „Cell Broadcast“ verpflichtet werden. Dafür muss der Bundestag noch einem Gesetz zustimmen.

Autor: dts
Foto: Symbolbild