Berlin | Zwischen den Partnern einer möglichen Jamaika-Koalition aus Union, FDP und Grünen herrscht Uneinigkeit darüber, ob Whistleblowern ein besserer rechtlicher Schutz gewährt werden soll. Das berichtet das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). Während der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht, lehnt der CDU-Abgeordnete Patrick Sensburg weitere Schutzregelungen ab.

Sensburg verwies darauf, dass der Schutz von Hinweisgebern im Arbeitsrecht bereits verbessert worden sei. Auch für Journalisten sei der Schutz der Zusammenarbeit mit Whistleblowern ausgebaut worden. „Darüber hinaus sehe ich keinen Bedarf an einer Ausweitung, da auch Unternehmen oder Verwaltungen vor falschem Whistleblowing, Fake News oder Denunziation geschützt werden müssen“, sagte der CDU-Politiker der Zeitung.

„Es gibt kein Gesetz, das Menschen daran hindert, Straftaten anzuzeigen. Die wollen wir ja sogar als Zivilcourage“, fügte Sensburg hinzu. „Üble Nachrede oder falsche Verdächtigungen dürfen aber im digitalen Zeitalter nicht befördert oder gar faktisch geschützt werden.“

Der Grünen-Politiker von Notz sagte dagegen der Zeitung: „Zweifellos brauchen wir ein Gesetz zum besseren Schutz von Hinweisgebern, sowohl auf europäischer wie auf bundesdeutscher Ebene.“ Denn anders als in anderen Ländern bestünden in Deutschland gesetzliche Regelungen zum Schutz von Hinweisgebern vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen sowie anderen Nachteilen „allenfalls vereinzelt“. Whistleblowern drohten hierzulande arbeits- und dienstrechtliche Folgen bis hin zur Kündigung und strafrechtlichen Verfolgung.

Dabei seien in den vergangenen Jahren „Missstände und rechtswidrige Vorgänge in Unternehmen, Institutionen und Behörden oft erst durch Hinweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekannt geworden“. SPD-Bundesvize Ralf Stegner forderte die Jamaika-Partner angesichts der Veröffentlichung neuer Geheimdokumente aus Steueroasen zum Handeln auf. „Die Enthüllung der schmutzigen Machenschaften durch die Paradise Papers hat nicht zum ersten Mal gezeigt, dass Finanzskandale, aber auch Gammelfleisch-Skandale oder Bestechungsvorwürfe bei Großunternehmen meistens nur durch interne Hinweisgeber bekannt werden“, sagte Stegner dem „Handelsblatt“. Es sei daher „in unser aller Interesse, dass ein solch couragiertes Handeln“ rechtlich besser abgesichert sei. „Eine mögliche schwarze Ampel-Koalition sollte deshalb den Schutz der sogenannten Whistleblower vor arbeitsrechtlichen Nachteilen in den Blick nehmen. Alles andere wäre fahrlässig.“

Autor: dts