Berlin | Die Ermittlungsbehörden sollen bald nicht nur bei Terrorverdacht, sondern auch bei „gewöhnlicher“ Kriminalität wie Drogen- oder Betrugsdelikten Computer und Smartphones hacken dürfen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der großen Koalition hervor, über den netzpolitik.org berichtet.

Für alle 38 Straftaten, bei denen Ermittlungsbehörden bisher eine normale Telekommunikationsüberwachung durchführen können, sollen sie zukünftig auch in Computer und Smartphones einbrechen dürfen, um eine so genannte „Quellen-TKÜ“ durchzuführen, schreibt das Online-Magazin, das 2015 selbst zum Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen wurde, weil es geheime Dokumente veröffentlicht hatte.

„Dieser Gesetzesvorschlag ist eine krasse Provokation in Richtung Karlsruhe“, sagte Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegenüber netzpolitik.org. Das Bundesverfassungsgericht hatte intensive „Online-Durchsuchungen“ durch das staatliche Hacken von Computern nur bei Gefährdungen von Menschenleben, ihrer Gesundheit und elementarsten Lebensgrundlagen erlaubt. Die „normale Telekommunikationsüberwachung“ hingegen, bei der Computer oder Smartphones nicht „gehackt“, sondern nur der Datenverkehr oder Telefongespräche angezapft werden, wurde im Jahr 2015 immerhin schon 32.668 mal angeordnet – davon in knapp der Hälfte der Fälle wegen Drogendelikten.

Die gesetzliche Legitimation, um in allen diesen Fällen künftig auch Rechner und Smartphones infiltrieren zu dürfen, soll über einen Änderungsantrag der bereits seit Jahren laufenden Reform des Strafprozessrechts geschaffen – und noch vor der Bundestagswahl beschlossen werden.

Autor: dts