Politik Nachrichten Politik Deutschland
Politik Deutschland
Lauterbach für Absage von Osterferien
Berlin | SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach spricht sich strikt gegen Osterurlaub in Deutschland in diesem Jahr aus.
"Ich gehe nicht davon aus, dass wir in diesem Jahr Osterurlaub machen können", sagte Lauterbach der "Welt" (Montagausgabe) mit Blick auf die Corona-Lage.
"Wir müssen die Osterwochen nutzen, mit möglichst geringen Kontakten die noch immer drohende dritte Welle mit den gefährlichen Mutationen abzuwenden. Ich wäre schon froh, wenn wir es ohne dritte Welle bis Ostern überhaupt schaffen", so Lauterbach. "Sollte dies gelingen, darf der Erfolg nicht im Urlaub zerstört werden."
Zurück zur Rubrik Politik Deutschland
Weitere Nachrichten aus Politik Deutschland
Politik Deutschland
Masken-Affäre: CDU-Abgeordneter Löbel zieht sich aus Politik zurück
Berlin | Der CDU-Bundestagsabgeordnete Nikolas Löbel zieht sich im Zuge der sogenannten Masken-Affäre aus der Politik zurück. Mit Wirkung zum 31. August werde er sein Bundestagsmandat niederlegen, heißt es in einer Erklärung Löbels, die am Sonntag verbreitet wurde. Er werde auch nicht für die Wahl zum nächsten Bundestag kandidieren.
Politik Deutschland
Kantar/Emnid: Union fällt auf niedrigsten Wert seit März 2020
Berlin | Die Union ist in der Wählergunst auf den niedrigsten Wert seit fast einem Jahr gefallen. Im Sonntagstrend, den das Meinungsforschungsinstitut Kantar/Emnid wöchentlich für die "Bild am Sonntag" erhebt, kommen CDU und CSU in dieser Woche auf 32 Prozent (-2), das ist der niedrigste Wert seit dem 28. März 2020. Die SPD bleibt unverändert bei 16 Prozent, womit eine Große Koalition aktuell rechnerisch keine Mehrheit mehr hätte. Jeweils einen Punkt zulegen können die Grünen (19 Prozent), die AfD (zehn Prozent) und die FDP (neun Prozent).
Politik Deutschland
Verwaltungsgericht stoppt vorerst Beobachtung der AfD
Köln | Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst eine Beobachtung der AfD. Das Gericht: "Mit Beschluss vom heutigen Tag untersagte das Gericht dem BfV bis zu einer Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag, die Partei als „Verdachtsfall" einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als „Verdachtsfall" erneut bekanntzugeben." Das Verbot gilt allerdings zunächst nur bis zum Ende eines bereits laufenden Eilverfahrens. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte erst kürzlich die gesamte AfD intern als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.