München (dts Nachrichtenagentur) – Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München sind beide Befangenheitsanträge abgewiesen worden. Die Entscheidung fällten zwei von dem Antrag nicht betroffene Richter des 6. Strafsenats sowie ein Richter eines anderen Senats. Zunächst war bekannt geworden, dass das Ablehnungsgesuch des Angeklagten W. unbegründet sei.

Es lägen „keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter vor“, hieß es in dem Beschluss. Später wurde auch der Befangenheitsantrag von Beate Z. abgelehnt. Ihre Anwälte hatten argumentiert, der vorsitzende Richter sei voreingenommen, weil sich die Verteidiger vor jedem Prozesstag durchsuchen lassen müssten, nicht aber die Vertreter der Bundesanwaltschaft.

Mit der Ablehnung der Befangenheitsanträge kann der Prozess voraussichtlich am Dienstag mit dem Verlesen der Anklageschrift richtig beginnen.

Autor: dts