Münster | Ein Bürger ist mit seiner Klage für strenge Maßnahmen gegen die zu hohen Feinstaubwerte in Herne gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Berufung des Mannes am Dienstag zurück, wie ein Sprecher sagte. Der Anwohner hatte die Stadt zu Änderungen im Straßenverkehr zwingen wollen, um die Feinstaub-Belastung zu verringern. Die Richter entschieden, die vom Kläger vorgeschlagenen Mittel wie ein Tempolimit würden nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen.

Zudem sei nicht sicher, ob die an der Station gemessenen Werte auch an der 200 Meter entfernten Wohnung des Mannes überhöht gewesen seien. Herne hat nach Angaben des Umweltbundesamtes die Grenzwerte in diesem Jahr an 58 Tagen und damit öfter als jede andere Kommune in Deutschland überschritten.

Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Klage bereits in erster Instanz abgewiesen.

(Aktenzeichen OVG Münster: 8 A 652/09)

Autor: dapd