Berlin | Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat am Dienstag seinen mit Spannung erwarteten „Masterplan Migration“ vorgestellt. Im Wesentlichen entspricht die am Dienstag vorgestellte Version vom 4. Juli den bereits zuvor im Internet kursierenden Varianten, beispielsweise der Version vom 22. Juni. Neu ist ein Absatz unter Punkt 27, in dem es darum geht, dass Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise gehindert werden sollen. Zudem stellte das Innenministerium die Zahlen zu den Asylanträgen im ersten Halbjahr 2018 vor.

Weiter ist dort die Rede von „Transitzentren“, aus denen die Asylbewerber direkt in die zuständigen Länder zurückgewiesen werden sollen. Solche Zurückweisungen sollten „auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise“ erfolgen, heißt es in dem Papier. Dass weiter von „Transitzentren“ die Rede ist, obwohl der Begriff nach der Einigung mit der SPD am letzten Donnerstag nicht mehr verwendet werden sollte, rechtfertigte Seehofer: Schließlich handele es sich um einen Masterplan des Innenministeriums und nicht um einen Masterplan der Koalition.

„Ich weiß gar nicht, welche Punkte die SPD mitträgt“, so Seehofer. Neu ist auch unter Punkt 33 die Prüfung einer Einführung von Videoaufzeichnungen bei der Anhörung von Asylbewerbern. Gemäß Punkt 40 des Masterplans sollen solche Aufnahmen auch in Asylgerichtsverfahren verwertet werden.

93.316 Asylanträge im Halbjahr – Seehofer bangt um Obergrenze

Im ersten Halbjahr 2018 wurden 93.316 förmliche Asylanträge gestellt, 18.300 oder 16,4 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Davon waren 81.765 Erst- und 11.551 Folgeanträge, teilte das Innenministerium am Dienstag mit. „Die Anzahl von mehr als 93.000 Asylanträgen im ersten Halbjahr 2018 belegt, dass weiterhin sehr viele Menschen nach Deutschland kommen, die einen Schutzbedarf geltend machen“, sagte Innenminister Horst Seehofer (CSU).

Damit werde es zunehmend wahrscheinlich, dass der im Koalitionsvertrag vereinbarte Korridor für die Zuwanderung von 180.000 bis 220.000 Personen jährlich erreicht oder sogar überschritten werden könnte. Die Top-10 der Staatsangehörigkeiten wurde angeführt von Syrien, Irak und Afghanistan. Im Monat Juni 2018 lag die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten förmlichen Asylanträge bei 13.254, davon waren 11.509 Erst- und 1.745 Folgeanträge – 6,1 Prozent mehr als im Vormonat und 13,2 Prozent weniger als im Vorjahresmonat Juni 2017. In den Monaten Januar bis Juni 2018 hat das Bundesamt über die Anträge von 125.190 Personen entschieden, 282.957 weniger (- 69,3 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

19.433 Personen (15,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt. Darunter waren 1.668 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 17.765 Personen (14,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

14.084 Personen (11,3 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 6.165 Personen (4,9 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Abgelehnt wurden die Anträge von 45.198 Personen (36,1 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 40.310 Personen (32,2 Prozent).

Autor: dts | Foto: Photocosmos1 / Shutterstock.com