Karlsruhe | Das Bundesverfassungsgericht hat erwartungsgemäß die Rechte der Parlamentarier bei Verträgen zur EU gestärkt. Demnach hatte die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum permanenten Euro-Rettungsschirm ESM den Bundestag nicht ausreichend informiert, urteilten die Karlsruher Richter heute.

Damit habe die Regierung die Informationsrechte des Parlaments verletzt. Geklagt hatte die Grünen-Fraktion im Bundestag. Sie waren der Auffassung, dass der Bundestag von Anfang an über die Gestaltung des Vertrags der Euro-Staaten zum Rettungsschirm ESM hätte informiert und angehört werden müssen. Bereits im November des vergangenen Jahres hatten die Richter in einer mündlichen Verhandlung signalisiert, dass sie dies ähnlich sehen. Das Urteil hat aber keine direkten Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Beschlüsse zur Euro-Rettung.

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