Berlin | Das von der Bundesregierung angepeilte Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen bei intergeschlechtlichen Kindern stockt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben) berichten. Darin heißt es: „Fragen zu inhaltlichen Planungen für den Gesetzentwurf können derzeit noch nicht beantwortet werden, weil der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist.“

Im Koalitionsvertrag hatte die Große Koalition vereinbart, die Eingriffe zu verbieten, sofern keine medizinische Notwendigkeit besteht. Rund 2.000 Kinder werden in Deutschland jährlich operiert, weil ihre Geschlechtsorgane nicht eindeutig zuzuordnen sind. Die FDP wirft der Bundesregierung vor, die Gesetzesänderung zu verschleppen.

Die zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Katrin Helling-Plahr (FDP), sagte den Zeitungen: „Ganz offensichtlich ist die Große Koalition über ihr bloßes Lippenbekenntnis, den Schutz intergeschlechtlicher Kinder vor notwendigen geschlechtsangleichenden Eingriffen verbessern zu wollen, nicht hinausgekommen.“ Die für die Reform zuständige Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Jens Brandenburg, FDP-Sprecher für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuell, Transgender und Intersexuelle (LSBTI), fordert, dass geschlechtsangleichende Operationen an Kindern ohne medizinische Notwendigkeit „endlich wirksam verboten werden“ sollten.

„Die Selbstbestimmung der Betroffenen gehört dabei in den Mittelpunkt“, sagte Brandenburg. Beim Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) herrscht Unverständnis, dass das Gesetz nicht schon umgesetzt ist. „Das hätte bereits im Zuge der Erweiterung des Personenstandsrechts um eine dritte Geschlechtsoption passieren müssen. Auf was wartet die Bundesregierung?“, sagte LSVD-Bundesvorstandsmitglied Gabriela Lünsmann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Eingriffe würden das „Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde von intergeschlechtlichen Menschen“ verletzen und gegen die UN-Menschenrechtskonvention verstoßen.

Autor: dts