Berlin | Meldeämter dürfen Namen und Adressen von Bürgern nur mit deren Zustimmung an Unternehmen für Werbezwecke aushändigen. Auf eine entsprechende Änderungen des umstrittenen Meldegesetzes verständigte sich am Dienstagabend in Berlin der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag. Bei Auskünften zu gewerblichen Zwecken darf der Empfänger die Daten zudem nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden.

Der Kompromiss stärke den Schutz persönlicher Daten der Bürger, erklärte der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) in Berlin. „Das Aufweichen des Datenschutzes, wie es der mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP beschlossene Gesetzentwurf vorsah, ist verhindert worden.“

Der Auskunft zustimmen könnten Bürger entweder in Form einer generellen Einwilligung bei der Meldebehörde oder durch Zustimmung im jeweiligen Einzelfall. Dabei müsse sich die Einwilligung ausdrücklich auf die Datenübermittlung zum Zweck des Adresshandels oder der Werbung beziehen. Die Meldebehörden werden verpflichtet, das Vorliegen von Einwilligungserklärungen stichprobenartig zu überprüfen.

Das am 28. Juni 2012 mit den Stimmen von Union und FDP beschlossene Gesetz hatte anstelle der Einwilligungspflicht auf Verbraucherseite lediglich ein Widerspruchsrecht vorgesehen. Eine Zweckbindung der zu gewerblichen Zwecken erhobenen Daten sollte gänzlich entfallen.

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