Köln | Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst eine Beobachtung der AfD. Das Gericht: „Mit Beschluss vom heutigen Tag untersagte das Gericht dem BfV bis zu einer Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag, die Partei als „Verdachtsfall“ einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als „Verdachtsfall“ erneut bekanntzugeben.“ Das Verbot gilt allerdings zunächst nur bis zum Ende eines bereits laufenden Eilverfahrens. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte erst kürzlich die gesamte AfD intern als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Hintergrund war unter anderem ein Gutachten, in dem es heißt: „Ein gewaltsamer Widerstand – zumindest bei Teilen der Partei – kann nicht prinzipiell ausgeschlossen werden“. Und weiter: „Einem gewichtigen Teil der Partei“, so schreiben die Verfassungsschützer, gehe es nicht darum, einen auch mal polemischen Diskurs zu führen – „sondern eine grundlegende Ablehnung gegenüber der Bundesregierung und allen anderen Parteien sowie ihren Repräsentanten zu wecken oder zu verstärken“.

Az.: 13 L 105/21

Autor: dts, red