Düsseldorf | Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf für die neuen Ladenöffnungszeiten in NRW beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, die Öffnungszeiten des Einzelhandels samstags auf 22:00 Uhr zu beschränken. Zudem soll die Zahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage begrenzt werden. Noch in diesem Jahr soll der Entwurf in den Landtag eingebracht werden.

Demnach sollen in einer Stadt maximal 13 verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr stattfinden können. Eine einzelne Verkaufsstelle darf weiterhin höchstens vier mal im Jahr an Sonn- und Feiertagen öffnen. Zudem muss ein Anlass für die Öffnung an Sonn- und Feiertagen gegeben sein.

Die Ladenöffnungszeiten unter der Woche bleiben weiterhin unbeschränkt. An Samstagen sollen sie als Vorbereitung auf die Sonntagsruhe auf 22:00 Uhr limitiert werden. Einzelhändler können allerdings an vier Samstagen im Jahr im Rahmen eines sogenannten „Late Night Shoppings“ bis 24:00 Uhr öffnen. Bäckereien, Zeitschriften- und Blumengeschäfte dürfen an Weihnachten, Pfingsten und Ostern wieder am jeweils ersten Feiertag öffnen. Am zweiten Feiertag müssen sie jedoch geschlossen bleiben.

NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin bezeichnete den Entwurf als gute Lösung, mit der alle Beteiligten zufrieden sein können. Das Wochenende werde nun wieder stärker geschützt, so Duin.

Autor: cb