Köln | In Köln gab es auf dem Höhepunkt der so genannten Flüchtlingswelle 2015/2016 drei Standorte für Leichtbauhallen. Nun hat die Stadtverwaltung den Stadtrat über die weiteren Planungen informiert. Einer der drei Standorte könnte als Schulstandort ausgebaut werden, für einen weiteren endet der Mietvertrag Ende 2019.

In ihrem überarbeiteten Konzept zur Unterbringung von Flüchtlingen hat die Kölner Stadtverwaltung mit Unterstützung der Ratsmehrheit eine Reserve von 1.500 Plätzen vorgesehen. Um diese Zahl zu erreichen, spielen die Leichtbauhallen mit Kapazitäten von 400 bis 500 Flüchtlingen eine zentrale Rolle. Doch wie schon nach der vorangegangenen „Flüchtlingswelle“ in den Jahren 2003 und 2004 werden auch nun wieder Stimmen laut, die Standorte für andere Zwecke zu nutzen.

So jedenfalls führt es die Verwaltung in einer aktuellen Mitteilung für den Stadtrat aus, der Anfang September in zwei Ausschüssen auf der Agenda steht. So stehen die Leichtbauhallen auf einem Areal, für das planungsrechtlich eine Schulnutzung festgesetzt ist. Die Verwaltung hat vor diesem Hintergrund – und eingedenk der bekannten und erheblichen Bedarfssituation im Schulbereich – eine standortbezogene Prüfung veran-lasst, ob durch die Beschaffung von Containereinheiten der Schulbaunotstand abgemildert werden kann.

Hardtgenbuscher Kirchweg soll Schulstandort werden

Sofern die technische und baurechtliche Umsetzbarkeit bejaht wird, beabsichtigt die Verwaltung, die Reservehaltung von Plätzen zur Unterbringung von Geflüchteten am Standort Hardtgenbuscher Kirchweg aufzugeben und die bestehenden Aufbauten zurückzubauen.

Der Umfang des Rückbaus und ein verbindlicher Termin hierfür kann aufgrund des aktuellen Planungsstadiums von der Verwaltung derzeit noch nicht benannt werden. Neben den beiden Ausschüssen im Stadtrat soll auch die Bezirksvertretung Kalk in die Überlegungen einbezogen werden, Termin dafür ist der 13. September.

Areal in Ossendorf ist nur angemietet / nur ein Standort bleibt übrig

Neben dem Standort am Hardtgenbuscher Kirchweg sind an den Standorten Butzweilerhofallee und Luzerner Weg Leichtbauhallen zur Unterbringung Geflüchteter errichtet worden. Ein geplanter Rückbau der Leichtbauhallen am Standort Butzweilerhofallee ergibt sich aus der mietvertraglichen Befristung zum 31. Dezember 2019. Die Leichtbauhallen am Luzerner Weg befinden sich im Eigentum der Stadt Köln. Diese Hallen sollen im Rahmen des Ressourcenmanagements als Unterbringungsreserve erhalten bleiben.

Eine andere Nutzung der Hallen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Errichtung der Hallen erfolgte nicht nach baurechtlichen, sondern nach ordnungsrechtlichen Vorgaben, weshalb eine andere Nutzung untersagt ist, argumentieren die Verwaltungsexperten. Wie die Stadt trotz des Abbaus erheblicher Kapazitäten die geplante Reserve von 1.500 Plätzen aufrecht erhalten will, dürfte Gegenstand weiterer Debatten werden.

Autor: ag
Foto: Mit dem Bezug der Unterkunft in Köln-Stammheim wurde auch der letzte Standort mit Leichtbauhallen freigemacht. Nun soll lediglich einer von drei Standorten als Reserve übrig bleiben.