Köln | Die Kölner Grünen trafen sich am gestrigen Samstag zu einem Sonder-Delegiertenrat. Sie fordern Jörg Frank, den Fraktionsgeschäftsführer der grünen Stadtratsfraktion auf, sein Amt als Geschäftsführer bis zum Ende der Sommerpause des Rates 2018 auf, niederzulegen. Frank hatte schon sein Amt im Aufsichtsrat des Stadtwerkekonzerns aufgegeben, aber dies, so der Delegiertenrat reiche nicht aus.

Hintergrund ist der Vorschlag des ständigen Ausschusses des Stadtwerkekonzerns, einer unabhängigen Kapitalgesellschaft, dessen alleinge Gesellschafterin die Stadt Köln ist, eine neue Position zu schaffen, die eines hauptamtlichen Geschäftsführers. Gleichzeitig sollte diese mit Martin Börschel besetzt werden. Dieser Vorschlag sollte dann dem entscheidenden Gremium, dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dies geschah nicht, da dieser Vorschlag des ständigen Ausschusses in Medien als „Klüngel“, von der FDP als „Hinterzimmerdeal“ und von der Oberbürgermeisterin Henriette Reker, die auch einen Sitz im Aufsichtsrat inne hat, abgelehnt wurde.

Jörg Frank hatte sich öffentlich entschuldigt bei diesem Vorschlag mitgewirkt zu haben und kündigte an sein Aufsichtsratsmandat niederzulegen. Nachdem der Antrag an den Delegiertenrat zur Aufforderung des Rücktritts der Fraktionsspitze der grünen im Rat, stellte sich die Stadtratsfraktion geschlossen hinter diese. Dies scheint den Delegiertenrat aber nicht beeindruckt zu haben.

Sind die Forderungen des grünen Kreisverbandes mit dem Gesellschaftsrecht vereinbar?

Der Kreisverband der Grünen fordert nun eine ergebnissoffene und externe Prüfung, ob es die Stelle eines hauptamtlichen Geschäftsführers bei den Stadtwerken brauche. Welche inhaltlichen Ideen und Strategien die Kölner Grünen dazu postulieren, dazu sagte die schriftlich versandte Mitteilung nichts. Der Kreisverband der Kölner Grünen fordert eine Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln bei der Besetzung von Spitzenpositionen bei Unternehmen, die im Besitz der Stadt Köln sind. Von den eigenen Mandatsträgern, die in kommunalen Aufsichtsräten altiv sind, fordert der Kreisverband der Kölner Grünen, dass sie ihr Handeln mit der Partei und ihren Prinzipien abstimmen. Unklar bleibt hier, wie genau der grüne Kreisverband hier Einfluss nehmen will, denn Aufsichtsräte sind eigentlich dem Wohl des Unternehmens und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sind eigentlich dem Gesellschaftsrecht verpflichtet und nur diesem. Zudem ist offen, wie eine solche Abstimmung in die zeitlichen Abläufe einer Aufsichtsratstätigkeit und dortigen Entscheidungen passen soll.

Und eine weiter Überlegung gehört zur Forderung des grünen Kreisverbandes: Richtig ist, dass der Kreisverband die Kandidaten für die Wahl zum Stadtrat aufstellt. Sind diese gewählt, wählt der Stadtrat als Gremium die Aufsichtsratsmitglieder aus den Reihen der Politik. Denn der Stadtrat als oberstes Entscheidungsgremium über den Besitz aller Kölner Bürgerinnen und Bürger und damit in diesem Fall als Eigentümer und Hauptgesellschafter der Stadtwerke Köln GmbH, entscheidet in geheimer Wahl über die Besetzung der Aufsichtsratsposten. Und übrigens auch nicht die Oberbürgermeisterin.

Auch die Forderung nach Aufklärung der Vorgänge des ständigen Ausschusses des Aufsichtsrates der Stadtwerke Köln GmbH, durch die grünen Mitglieder des Aufsichtsrates und nur gegenüber dem grünen Kreisvorstand gegenüber, der dann entscheiden will, was an die Öffentlichkeit dringen soll, dürfte nur schwer mit dem Gesellschaftsrecht in Einklang zu bringen sein. So heißt es in der Erklärung des Kreisverbandes: „Die Mitglieder verlangen eine parteiöffentliche Fortsetzung der heute begonnenen Debatte und eine Beantwortung der noch offenen Fragen durch die Beteiligten auf Seiten der grünen Ratsfraktion. Der Kreisvorstand wird beauftragt, diese Debatte in geeignetem Rahmen fortzuführen und die Öffentlichkeit in geeigneter Form darüber zu informieren.“

Autor: Andi Goral
Foto: Der Kreisverband der Kölner Grünen fordert den Rücktritt von Jörg Frank