Köln | Zum 1. Juli dieses Jahres dürfen Nutzer so genannter E-Scooter wieder in den Bussen der KVB mitfahren. Um das Beförderungsverbot hatte es vor Jahren große, öffentliche Aufregung gegeben.

Wie die stadtnahe Verkehrsgesellschaft am heutigen Donnerstag bekannt gab, hat ein aktueller Erlass der schwarz-gelben Landesregierung die Grundlagen für die Beförderung solcher Personen möglich gemacht. Nach Inkrafttreten des Erlasses sollen die neuen Beförderungsbedingungen nun auch im VRS-Gemeinschaftstarif entsprechend geändert werden. Dem Erlass voraus gingen intensive Abstimmungen zwischen der Landesregierung, dem Behindertenbeauftragten des Landes und dem Verband der Verkehrsunternehmen VDV und den Verkehrsunternehmen selbst.

Die Beförderung von E-Scootern war Ende 2014 ausgeschlossen worden. Grundlage für die damalige Entscheidung war ein Gutachten, das der VDV in Auftrag gab und das E-Scooter wegen ihres Gewichts und ihrer Standfestigkeit als erhebliche Gefahr einstuften. Der neue Erlass des Landes schreibt nun detaillierte Bedingungen vor, unter denen E-Scooter wieder in Bussen mitfahren dürfen.

Bedingungen für Mitnahme in Bussen genau geregelt

Zugelassen zur Beförderung in den Bussen sind E-Scooter mit vier Rädern und einer Gesamtlänge von bis zu 1,20 Metern sowie einem Gesamtgewicht von bis zu 300 Kilogramm. Die Fahrzeuge müssen zudem zur Gewährleistung der Standsicherheit über eine Feststellbremse verfügen und benötigen ausreichend Bodenfreiheit, um über die Rampe rückwärts in den Bus fahren zu können. Voraussetzung ist außerdem, dass der Fahrgast über einen Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G/aG) oder eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse verfügt.

Zugleich hat die KVB inzwischen fast alle Busse für die Mitnahme von E-Scootern umgerüstet. Blaue Piktogramme weisen darauf hin. Auch die Fahrzeuge der Subunternehmen sollen im Laufe der kommenden Monate umgerüstet werden. Auch die Hersteller von E-Scootern werden ihren Teil beitragen. Sie müssen explizit erklären, dass die Fahrzeuge für die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln geeignet sind.

Damit auch in der Praxis keine Zwischenfälle passieren, bietet die KVB Schulungen für Betroffene an. Neben der sachgemäßen Ein- und Ausfahrt lernen die Teilnehmer dort auch, wie die E-Scooter im Bus richtig aufgestellt werden. Auch dies ist eine Voraussetzung, um mitgenommen zu werden. Die Mitnahme von E-Scootern in den Stadtbahnen der KVB wird sich aber noch etwas hinziehen. Hier sind „einige rechtliche, technische und betriebliche Fragen“ offen, wie das Unternehmen abschließend ausführte.

Autor: bfl