Köln | In einem Änderungsantrag haben CDU, SPD und Grüne einen Kompromissvorschlag zu den Sonntagsöffnungen im November und Dezember 2018 beschlossen. Linke und FDP stimmten in der gestrigen Sondersitzung des Stadtrates dagegen.

Statt der ursprünglich vorgesehenen zwölf sollen es in den letzten Monaten dieses Jahres dann aber doch nur sieben verkaufsoffene Sonntag sein, die in Köln stattfinden sollen. Offenbar war der Kompromiss bis zuletzt hart umkämpft. Erst eine Stunde vor Sitzungsbeginn hatten sich das Kooperationsbündnis von CDU und Grünen sowie die SPD auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage „Ordnungsbehördliche Verordnung für 2018 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im 2. Halbjahr 2018, 2533/2018“ verständigen können.

Von zwölf beantragten Sonntagsöffnungen werden nun sieben vom Stadtrat genehmigt. Im Vorfeld hat die Gewerkschaft ver.di erklärt, bis auf eine Sonntagsöffnung in Braunsfeld alle abzulehnen und gegebenenfalls auch dagegen zu klagen. Insofern liegt die letzte Entscheidung der meisten Sonntagsöffnungen wohl wieder bei den Verwaltungsgerichten.

Die Positionen der Unterstützer

„Zwischen dem von CDU und FDP im Landtag novellierten Ladenöffnungsgesetz (LÖG) und der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts besteht eine große Diskrepanz. Der Schutz des Sonntags ist ein hohes Gut und hat Verfassungsrang. Das bloße Umsatzinteresse des Einzelhandels rechtfertigt für sich genommen keine Sonntagsöffnungen. Es geht also um eine sensible Abwägung von unterschiedlichen Rechtsgütern“, erläuterte Jörg Frank, wirtschaftspolitischer Sprecher der grünen Ratsfraktion, die komplizierte Sachlage.

Für Bernd Petelkau, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Kölner Stadtrat, ist der gestern beschlossene Kompromiss ein „guter Tag für den Einzelhandel“. Zugleich verband der CDU-Politiker damit einen Appell an die Gegner aus den Reihen der Kirchen und der Arbeitnehmervertreter. „Wir verbinden mit dem breit getragenen Beschluss die Hoffnung, dass diese sieben Sonntage nicht beklagt werden. Dafür möchten wir als Politik erneut in den Dialog mit Verdi und den kirchlichen Vertretern eintreten. Es muss möglich sein, eine gemeinsame Kompromiss-Linie ausfindig zu machen, um für alle Beteiligten größtmögliche Planungs- und Rechtssicherheit zu erreichen.

Von der SPD gab es zur gestrigen Sondersitzung keine explizite Pressemitteilung. Die Fraktion hatte sich aber bereits im vergangenen Jahr gegen eine „Ausweitung der Sonntagsöffnungen“ ausgesprochen. Im Fokus der damaligen Kritik stand jedoch vor allem der Landgesetzgeber. Der damalige Fraktionsvorsitzende Martin Börschel kritisierte die Pläne der Landesregierung „einseitig“ und „neoliberal“ die „Öffnung des Ladenöffnungsgesetzes“ zu forcieren. „Wir dürfen nicht aufhören, hier den gesellschaftlichen Konsens zu suchen, der zu einem fairen Ausgleich der Interessen führt“, so das Schlusswort der damaligen Presseerklärung.

Der Kompromiss im Konkreten

Nach dem gestrigen Ratsbeschluss sollen die beiden in der Innenstadt vorgesehenen Sonntagsöffnungen („Multimediale Geschichtsmeile“ im Severinsviertel sowie der „Südstadt-Kulturherbst“ rund um den Chlodwigplatz am 4. November 2018 sowie die Braunsfelder Martinsmeile am dortigen Wochenmarkt stattfinden. Abgelehnt wurden an diesem Termin dagegen die Veranstaltungen „Kunst im Karree“ in Sülz, die „Street Gallery“ in Lindenthal sowie der Rodenkirchener Martinsmarkt.

Am 9. Dezember sollen nach dem vorliegenden Ratsbeschluss die Veranstaltungen „Rodenkirchener Winterzauber“, der Weihnachtsmarkt der Dorfgemeinschaft Sürth sowie der „Porzer Adventsmarkt“ stattfinden. Abgelehnt wurden hingegen die Präsentation der Weihnachtsbeleuchtung im Severinsviertel. Am dritten Advent soll nach dem Kompromissvorschlag lediglich der „Lindenthaler Winterzauber“ in der Dürener Straße stattfinden. Auch der ursprünglich beantragte „Vringsadvent“ rund um den Chlodwigplatz fiel der Einigung am Montag zum Opfer.

Kritik von der Arbeitnehmervertretung

Wie schon in den Stellungnahmen im September hält die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi wenig von der Absprache der drei großen Parteien. Sie setzen sich ihrer Meinung nach trotz der geringeren Anzahl an genehmigten Veranstaltungen weiterhin „über rechtliche Bedenken“ hinweg. In dem vorgeschalteten Anhörungsverfahren hat die Gewerkschaft Ver.di deutlich gemacht, dass die gewünschten Sonntagsöffnungen des Einzelhandels nicht mit geltendem Recht übereinstimmen, hieß es in einer heute veröffentlichten Presseerklärung.

„Es ist schade, dass sich die Verantwortlichen der Stadt Köln wieder über unsere ausführliche Stellungnahme hinweggesetzt haben. Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Der Sonntag ist grundsätzlich arbeitsfrei. Ausnahmen beim Einzelhandel sind nur in engen Grenzen möglich. In der Vergangenheit hat Ver.di deshalb in NRW mehrfach erfolgreich gegen Sonntagsöffnungen geklagt und damit Rechtsbrüche verhindert.“

„Der Beschluss des Kölner Rates schafft keine Rechts- und Planungssicherheit. Er ist damit keine Sternstunde der kommunalen Selbstverwaltung. Wer politische und wirtschaftliche Interessen über geltendes Recht stellt, darf sich nicht wundern, wenn das Vertrauen in Politik und öffentliche Verwaltung schwindet“, erklärte Jörg Mährle, Geschäftsführer der DGB-Region Köln-Bonn, abschließend.

So dürfte die letzte Entscheidung über die letzten Sonntagsöffnungen auch zum Ende des Jahres in den Händen der Verwaltungsrichter liegen.

Autor: ag
Foto: Aus zwölf wurde fünf. Der Stadtrat hat auf seiner gestrigen Sitzung fünf der zwölf beantragten, verkaufsoffenen Sonntage aus seiner Liste genommen. Ob aber die sieben übrigen Veranstaltungen so stattfinden werden, bleibt abzuwarten.