Köln | Die Stadt Köln darf sich für das kommende Haushaltsjahr auf steigende Zuweisungen aus Düsseldorf freuen. Wie das Land am Wochenende berichtete, erhöhen sich die Gesamtzuweisungen für Köln auf mehr als 513 Millionen Euro.

Nach der jüngsten Modellrechnung erhöht sich der Betrag an Gesamtzuweisungen für Köln damit um etwas mehr als 95 Millionen Euro, 2018 lagen die Gesamtzuweisungen des Landes an die Stadt Köln noch bei 418,7, nun bei 513,8 Millionen Euro. Insgesamt will das Land die Zuweisungen an die Gemeinden deutlich erhöhen. Nach 9,291 sollen im kommenden Jahr insgesamt etwas mehr als 9,6 Milliarden Euro an Zuweisungen fließen. Die kreisfreien Städte erhalten davon 5,647 nach 5,413 Milliarden Euro im Vorjahr. Vor allem das „Rheinland“ konnte profitieren. Hier erhöhten sich die Zuweisungen von 4,76 auf 5,056 Milliarden Euro. Die Region Westfalen-Lippe konnte ihre Zuweisungen nur minimal erhöhen. 2019 sollen die Gemeinden hier 4,547 Milliarden Euro erhalten, kaum 20 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor.

Im kommenden Haushaltsjahr werden auch die Schlüsselzuweisungen an die Kreise und Landschaftsverbände (LVR und LVWL) erhöht. Auch sie erhöhen sich um jeweils 2,13 Prozent auf dann 1,185 Milliarden für die Kreise und knapp 994 Millonen Euro für die beiden Landschaftsverbände. Neben den 10,291 Milliarden Euro an „allgemeinen Deckungsmitteln“ (Schlüsselzuweisungen und Aufwands- und Unterhaltungspauschale in Höhe von 120 Millionen Euro) erhöht sich auch die Summe an investiven Zuweisungsmitteln, allerdings deutlich moderater von 1,743 auf knapp 1,777 Milliarden Euro. Im Gegensatz zu den allgemeinen Deckungsmitteln sind letztere zweckgebunden.

Den Großteil der Zuweisungen machen mit rund 84 Millionen Euro die so genannten „Schlüsselzuweisungen“ aus. Sie sollen zur allgemeinen Finanzierung der Ausgaben des Kommunalhaushalts eingesetzt werden und sind damit ein überragend wichtiger Baustein der Gemeindefinanzierung. Bei der so genannten Bedarfsermittlung kommen neben der Einwohnerzahl auch die Steuer- und Umlagekraft zur Geltung. Weitere Kriterien bei der komplexen Berechnung sind die Trägerschaft von Schulen, die Soziallasten, die Zentralitätsfunktion sowie das Verhältnis von Fläche und Einwohnerzahl.

Kommunen im Vergleich

Köln gehört im kommenden Jahr zu den Städten mit den stärksten Anstieg bei den Gesamtzuweisungen (+ 22,7 Prozent). Nur in Mülheim an der Ruhr liegt die Steigerung mit einem Plus von 31,5 Prozent auf 132,537 Millionen Euro noch etwas höher. Ebenfalls deutlich nach oben ging es für Wuppertal (+ 21,8 Prozent) und Bonn (+ 20,3 Prozent). In den meisten Städten lagen die Veränderungen eher im einstelligen Prozentbereich.

Es gab aber auch Städte, die weniger Zuweisungen erhielten als im Vorjahr. Dazu gehören die Städte Münster und Gelsenkirchen. In Münster sank die Summe der Zuweisungen um 12 Prozent auf 45,573 Millionen Euro, in Gelsenkirchen um 11,9 Prozent auf 345,147 Millionen Euro. Die Stadt Aachen sowie die Städte Hagen und Hamm müssen ebenfalls mit etwas weniger an Zuweisungen auskommen.

Auch innerhalb der verschiedenen Zuweisungsarten gab es unterschiedliche Entwicklungen. Während die Schlüsselzuweisungen um 2,13 Prozent auf 7,955 Milliarden Euro anstiegen, blieb die Investitionspauschale für Sozialhilfeträger, Altenhilfe und Altenpflege mit 35,295 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr konstant. Die Schul- und Bildungspauschaule erhöhte sich um 8,1 Prozent auf 572,673 Millionen Euro, die Sportpauschale erhöht sich 2019 indes nur um 3,1 Prozent auf etwas mehr als 55 Millionen Euro.

Gutachterliche Berücksichtigung für Gemeindefinanzen

Die neue Modellrechnung basiert auf dem sofia-Gutachten, das vor knapp einem Jahr vorgelegt wurde. Das finanzwissenschaftliche Gutachten der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse e.V. der Hochschule Darmstadt (sofia) zu methodischen Fragen und Bestandteilen des Systems des kommunalen Finanzausgleichs war von der damals rot-grünen Landesregierung in Auftrag gegeben worden, nachdem es mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen um einen neuen Finanzausgleich der Kommunen gab. Darin bestätigten die Gutachter im Wesentlichen die praktizierte Systematik der so genannten fiktiven Bedarfsermittlung.

Das Gutachten erkennt zudem keine sich hieraus etwa ergebenden Verwerfungen oder Verzerrungen nach finanzwissenschaftlichen Maßstäben, empfiehlt allerdings im Interesse einer Stabilisierung der in Form von Gewichtungsfaktoren zu ermittelnden Ergebnisse einen Wechsel der Regressionsmethodik vom bisherigen OLS – Verfahren zu einer sogenannten „robusten Regression“, hieß es dazu aus dem Ministerium abschließend.

Autor: Ralph Kruppa